Bund billigt umfangreiches Hilfspaket
wf Berlin
Das Bundeskabinett hat in Berlin neben der Beteiligung von 200 Mill. Euro an der Soforthilfe der Bundesländer auch finanzielle Unterstützung beim Wiederaufbau in den betroffenen Bundesländern beschlossen. Vor allem Regionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind von den verheerenden Schäden des Hochwassers mit zahlreichen Toten stark gezeichnet. Die Soforthilfen sind zunächst mit 400 Mill. Euro veranschlagt worden. „Das ist die Stumme, von der wir jetzt ausgehen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor der Presse in Berlin bei Vorstellung des Kabinettsbeschlusses. „Aber wenn es so ist, dass mehr gebraucht wird, dann ist es so, dass wir auch mehr Geld zur Verfügung stellen.“ Das Geld könne wegen der Notlage aus dem laufenden Bundeshaushalt bereitgestellt werden, sagte Scholz.
Organisiert und zur Verfügung gestellt wird die Hilfe von den Ländern – schnell und unbürokratisch. In Rheinland-Pfalz sollen vom Hochwasser betroffene Haushalte eine Soforthilfe von bis zu 3500 Euro erhalten, meldet die Nachrichtenagentur Reuters. Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) kündigte an, dass über die Kreise und kreisfreien Städte 1500 Euro pro Haushalt inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 Euro für jede weitere zusätzliche Person gezahlt werden. Spenden würden nicht angerechnet und Vermögen nicht überprüft.
Viel wichtiger als die Soforthilfe ist Scholz zufolge das Programm für den Wiederaufbau. Die Folgen des letzten Hochwassers 2013 summierten sich bis heute auf 6 Mrd. Euro. Der Prozess sei noch nicht abgeschlossen. Damals waren elf Bundesländer betroffen. Das Kabinett beschloss, sich an den geplanten Aufbauhilfen der Länder „im erforderlichen Umfang“ finanziell zu beteiligen – so wie bei früheren Hochwasserkatastrophen. Der Bund wird dem Finanzminister zufolge die Hälfte der Kosten schultern. Scholz sprach von einer „Katastrophe von nationalem Ausmaß“. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) versprach: „Am Geld wird die Hilfe nicht scheitern.“ Es gebe noch keine komplette Schadensbilanz.
Der Versicherungsverband GDV taxierte nach ersten vorläufigen Schätzungen die versicherte Schäden in diesen beiden Bundesländern auf 4 bis 5 Mrd. Euro. Dies erklärte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in Berlin. Die staatlichen Wiederaufbauhilfen sollen unabhängig davon fließen, ob die Opfer gegen Elementarschäden versichert oder ob die Schäden versicherbar waren. Dies ist in Hochwassergebieten oft nicht möglich. Scholz mahnte, „nicht zynisch“ und „nicht hartherzig“ zu sein. Über die Modalitäten ist noch nicht entschieden. Seehofer erinnerte daran, da bei der letzten Flut die Versicherungsleistungen von der staatlichen Hilfe abgezogen wurden.
Bund repariert Infrastruktur
Für die Schäden an seiner Infrastruktur kommt der Bund allein auf, beschloss das Kabinett. Dies betrifft Straßen, Schienen, Wasserstraßen und digitale Infrastrukturen. Die Hilfe durch die Retter etwa des Technischen Hilfswerks, der Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung stellt der Bund anders als bei früheren Einsätzen den Kommunen nicht in Rechnung, beschloss das Kabinett. Mit den Ländern ist Scholz im Gespräch für einen Naturkatastrophenfonds.
Erleichterungen für die Geschädigten soll es auch für die vom Zoll verwalteten Steuern geben. Bereits fällig oder noch bis 31. Oktober fällig werdende Steuern werden gestundet. Bei Fristverletzungen kann der vorherige Stand wieder eingesetzt werden. Ist nachweislich die Existenz gefährdet, können Steuern aus Billigkeitsgründen erlassen werden. Auch Verspätungszuschläge solle es nicht geben. Vollstreckungen werden bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.