Bundesregierung plant Soforthilfe für Gaskunden
dpa-afx Berlin
Millionen von Gaskunden sollen angesichts gestiegener Preise mit einer Einmalzahlung entlastet werden. Konkret sollen sie von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Mieter sollen davon bei der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung profitieren. Ein Entwurf des Wirtschaftsministeriums über die milliardenschwere „Soforthilfe“ wird nun zunächst intern in der Bundesregierung beraten. In der nächsten Woche soll das Kabinett diesen beschließen, dann geht er ins Parlament.
Die Soforthilfe soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken, wie es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt. Damit sollen in einem ersten Schritt Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission Gas umgesetzt werden.
Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen seien, bleibe die weitere Entwicklung unsicher, heißt es im Papier. Private Verbraucher und Unternehmen müssten weiter mit um ein Vielfaches höheren Preisen für Gas- und Fernwärme rechnen und planen. Der Preisanstieg besitze erhebliche „soziale Sprengkraft“. Bis weit in die gesellschaftliche Mitte drohe eine Preisentwicklung, die diese Haushalte an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bringt oder diese finanziell überfordern könne.
Insgesamt sollen die Entlastungen im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen. Finanziert wird das aus dem sogenannten Abwehrschirm in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro, mit dem der Bund die Folgen der hohen Energiepreise abfedern will.
Für Unternehmen und große Industriekunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Mill. Kilowattstunden soll – laut den Empfehlungen der Expertenkommission – die Gaspreisbremse bereits ab Januar greifen. Dieser frühe Startpunkt soll eine Einmalzahlung ersetzen. Gerade aber zur Gaspreisbremse für die Industrie gibt es noch beihilferechtliche Verhandlungen mit der EU-Kommission.
Für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter soll es eine eigene Regelung über die Weitergabe der Entlastungen geben. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sollen Regelungen analog zum Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter gelten.