Haushaltspolitik

Deutschland nutzt Ausweichklausel von EU-Schuldenregeln

Brüssel bietet den Mitgliedstaaten an, Rüstungsausgaben bei der Berechnung der Schulden und Defizite außen vor zu lassen. Davon macht Deutschland nun Gebrauch.

Deutschland nutzt Ausweichklausel von EU-Schuldenregeln

Berlin nutzt Ausweichklausel
von EU-Schuldenregeln

Mehr Spielraum zur Finanzierung von Rüstungsinvestitionen

fed Frankfurt

Die Bundesregierung macht von der Möglichkeit Gebrauch, dass Ausgaben für Rüstung und Verteidigung nicht bei der Berechnung von Defizit und Schulden im Zuge der haushaltspolitischen Überwachung der EU berücksichtigt werden sollen. Die EU-Kommission hatte vor wenigen Wochen die nationale Ausweichklausel aktiviert – also eine Sonderregel, die das Herausrechnen bestimmter Ausgaben erlaubt und damit den finanzpolitischen Spielraum der Mitgliedstaaten erweitert. Auf diese Weise können nationale Regierungen nun mehr Geld für Rüstung ausgeben, ohne fürchten zu müssen, dass ihnen ein Defizitverfahren in Brüssel droht.

Bundesfinanzminister Jörg Kukies hat der EU-Behörde nun in einem Brief signalisiert, dass Deutschland die nationale Ausweichklausel in diesem und den kommenden drei Jahren ziehen möchte. Das Schreiben liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.

Aus dem Schneider ist die Bundesregierung damit indes noch nicht. So ist das Forschungsinstitut Bruegel überzeugt, dass der von Schwarz-Rot angekündigte Fonds zur Infrastruktur-Finanzierung im Volumen von 500 Mrd. Euro mit den europäischen Schuldenregeln kollidiere, zumal, wenn Deutschland parallel 500 Mrd. Euro in Verteidigungsausgaben zu stecken bereit sei. „Unter realistischen Annahmen zu den Verteidigungsausgaben wird es keinen Spielraum mehr für die Nutzung des neuen Infrastrukturfonds geben“, heißt es in der Bruegel-Studie.

Abwenden ließe sich ein Konflikt zwischen deutschen Ausgabenplänen und Europas Schuldenregeln, wenn die EU-Vorgaben erneut angepasst werden würden, nachdem deren vorerst letzte Reform gerade erst 2024 abgeschlossen wurde. Doch die politische Bereitschaft, den Stabilitäts- und Wachstumspakt schon wieder abzuändern, ist im Rat, also dem Gremium der nationalen Regierungen, gegenwärtig überschaubar.

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