EU will chinesischen Einfluss reduzieren
EU will chinesischen Einfluss
in Europa reduzieren
Investitionskontrollen sollen Standortsicherheit erhöhen
mpi Frankfurt
Investitionen in der EU von Drittstaaten sollen nach Plänen der EU-Kommission künftig kritischer untersucht und gegebenenfalls auch untersagt werden. Dies geht aus der am Mittwoch von der Brüsseler Behörde vorgestellten Novelle der EU-Screening-Verordnung vor. Demnach sollen Investitionsprüfungen in allen Mitgliedstaaten verbindlich werden. Zudem ist eine stärker koordinierte Exportkontrolle geplant.
Die Pläne richten sich vor allem gegen China, auch wenn das Land in den Dokumenten nicht namentlich erwähnt wird. Ausländische Direktinvestitionen seien ausdrücklich weiterhin erwünscht, betonte die Kommission. Manche Investitionen seien aber ein Sicherheitsrisiko für Europa. Solche müssten daher untersagt werden.
Schwierige Umsetzung
Die Durchführung von Investitions- und Exportkontrollen ist Sache der EU-Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung der Kommissions-Pläne könnte sich daher als holprig erweisen. „Die Implementierung wird schwierig“, sagte ein Diplomat der Nachrichtenagentur Reuters. „Aber es gibt eine neue geopolitische Realität.“
Gemischte Reaktionen auf EU-Pläne
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck begrüßte das Maßnahmenpaket der Kommission. „Wirtschaftliche Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit“, sagte der Minister. Wo immer es nötig ist, müssten Maßnahmen zur Sicherung der Souveränität und der Handlungsfreiheit getroffen werden. Die Kommission liefere dafür nun den gesetzlichen Rahmen.
Das Wirtschaftsinstitut IW Köln zeigt sich mit den Plänen der Kommission weniger zufrieden. Dass es jetzt konkrete Vorschläge gebe, sei richtig und „höchste Zeit“. Der benötigte große Wurf sei die Novelle jedoch nicht. „Universitäten, die mit chinesischen Hochschulen oder Unternehmen zusammenarbeiten, werden kaum kontrolliert“, sagte IW-Ökonom Jürgen Matthes. So könnten sensible Daten – die etwa für das Militär interessant sind – ungestört nach China abfließen. Die EU-Mitgliedstaaten müssten sich daher überlegen, in welchen Bereichen ein Wissensaustausch gewünscht ist und in welchen nicht.