EuGH: Klage von Polen abweisen
dpa-afx Luxemburg
Klagen aus Ungarn und Polen gegen eine neue EU-Sanktionsregel bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien sollten nach Ansicht eines EuGH-Gutachtens abgewiesen werden. Der Mechanismus habe eine geeignete Rechtsgrundlage, so Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona am Donnerstag. Der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus sieht vor, dass EU-Staaten Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung ein Missbrauch von EU-Geldern droht. In dem nun veröffentlichten – rechtlich nicht bindenden – Gutachten wird klargestellt, dass der Begriff Rechtsstaatlichkeit dem Grundsatz der Rechtssicherheit entspreche. Die Verordnung stelle eine Haushaltsvorschrift dar, die eine „hinreichend unmittelbare Verbindung zwischen dem Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und der Ausführung des Haushaltsplans“ voraussetze. Damit sei sie nicht bei allen Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien anwendbar, sondern nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Haushaltsführung der Union.