Sorgfaltspflichten

Neuer Streit in der Koalition

Eigentlich sollte das umstrittene Lieferkettengesetz am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Stattdessen hat die Union neuen Gesprächsbedarf angemeldet. Der Beschluss im Parlament ist vertagt. Die Arbeitgeberverbände erneuern ihre Kritik an dem Gesetz.

Neuer Streit in der Koalition

sp Berlin

– Der weiterhin umstrittene Entwurf zum Lieferkettengesetz der Bundesregierung muss vor der Verabschiedung im Bundestag mindestens eine Extrarunde drehen. Denn die Union meldete am Dienstag neuen Gesprächsbedarf an, weshalb die für Donnerstag vorgesehene Verabschiedung im Parlament verschoben wurde. Auch die Arbeitgeber erneuerten ihre Kritik an dem Gesetz. Die SPD mahnte für den Beschluss im Parlament dagegen Tempo an.

„Wir haben beim Lieferkettengesetz noch das Problem, dass wir eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung ausschließen wollen“, sagte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus vor der Fraktionssitzung von CDU/CSU. „Das ist vielen Unternehmen in Deutschland auch aus gutem Grund sehr wichtig, das unterstützen wir“, fügte er hinzu. Man arbeite „sehr hart daran“, eine Einigung mit dem Koalitionspartner zu finden. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betonte, dass für Unternehmen keine Haftungsrisiken aus dem Lieferkettengesetz entstehen dürften. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast vermied zwar direkte Kritik am Koalitionspartner, ließ aber keine Zweifel aufkommen, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll. „Die SPD-Bundestagsfraktion will ein Lieferkettengesetz, das wirkt – und zwar umgehend“, erklärte Mast.

Das geplante Gesetz soll große Unternehmen ab 2023 verpflichten, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren weltweiten Zulieferern vorzugehen. Bei Verfehlungen drohen ihnen den Plänen zufolge Bußgelder von bis zu 2% des jährlichen Umsatzes. Das Gesetz sei eine „objektive Unmöglichkeit“, schimpfte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Von den Unternehmen werde zu viel verlangt, nämlich für Zulieferer in der Pflicht zu stehen. Das werde zu weniger Investitionen im Ausland führen. Auch viele Branchenverbände hatten den Gesetzentwurf kritisiert. Sie fürchten Nachteile im internationalen Wettbewerb sowie Gerichtsverfahren wegen unklarer Formulierungen.