Regierungsbruch hält zahlreiche Gesetzesvorhaben auf
Regierungsbruch stoppt Gesetze
Bundeskanzler Olaf Scholz hofft auf neue Mehrheiten – Kapitalmarkt betroffen
wf Berlin
Bundeskanzler Olaf Scholz will mit seiner rot-grünen Minderheitsregierung noch Gesetze durch den Bundestag bringen. Dies betrifft Vorhaben, die aus Sicht des SPD-Politikers „keinerlei Aufschub dulden“. Scholz nannte den Ausgleich der kalten Progression in der Einkommensteuer zum 1.1.2025, die Stabilisierung der gesetzlichen Rente sowie eine schnelle Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Zudem will Scholz die Industrie mit Subventionen unterstützen. Um die Übertragungsnetzentgelte einzufrieren, will er 1,3 Mrd. Euro bereitstellen sowie ein 400 Mill. Euro schweres Paket für Arbeitsplätze in der Automobilindustrie schnüren.
Oppositionsführer Merz ist gefragt
Nach dem Koalitionsbruch hat Scholz keine Mehrheit mehr im Bundestag. Auch mit den Grünen im Boot ist er auf weitere Unterstützung angewiesen. Scholz und Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) haben dies am Donnerstag in Berlin ausgelotet. Da mit dem Koalitionsbruch die Parteien unmittelbar in den Wahlkampfmodus gewechselt haben, dürfte Scholz nicht allzu viel Aussicht auf Erfolg haben. Sollen Gesetze noch in Kraft treten, müssen sie den Bundesrat am 20. Dezember erreichen. Bis dahin gibt es noch vier Sitzungswochen des Bundestags. Gesetze, die in der Legislaturperiode nicht mehr beschlossen werden, fallen unter die sogenannte Diskontinuität. Das Gesetzgebungsverfahren muss in allen seinen Schritten über Bundesrat, Bundestag und wieder Bundesrat neu aufgerollt werden.
Gebremste Finanzmarktgesetze
Zahlreichen Gesetzesvorhaben, die nun im politisch angehalten werden dürften, sind auch für den Finanz- und Kapitalmarkt entscheidend. Die Reform der gesetzlichen Rente soll nicht nur das Rentenniveau bei 48% stabilisieren, sondern der Gesetzentwurf umfasst auch das Generationenkapital – den schuldenfinanzierten Aufbau eines Staatsfonds, dessen Erträge langfristig den Bundeszuschuss zur Rentenkasse entlasten sollen. Die dringend nötige Reform der privaten Altersvorsorge liegt zwar als Referentenentwurf vor, ist aber noch in der Regierung zu Abstimmung. Das steuerbegünstigte Altersvorsorgedepot liegt damit erst einmal auf Eis. Auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz steckt fest.
Wenig Hoffnung gibt es in der neuen politischen Lage für die Fondsbranche, durch aufsichtsrechtliche Änderungen und mit steuerrechtlicher Flankierung in erneuerbare Energien investieren zu können. Dieses Vorhaben war beim Zukunftsfinanzierungsgesetz auf der Strecke geblieben. Es sollte jetzt mit einem zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz kommen, durch das auch die Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter verbessert und Bürokratie im Finanzsektor abgebaut werden soll. Dazu gibt es bislang nur einen Referentenentwurf, aber keinen Kabinettsbeschluss. Fortschritte bei der Finanzbildung, zu der die Stiftung „Geld und Währung“ neue Aufgaben erhalten soll, dürften auch erst einmal stecken bleiben.
Bankenabgabe im Ausschuss
Im Bundesrat behandelt wird derzeit das Fondsmarktstärkungsgesetz,. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die europaweit gleiche Regelungen zur Berichterstattung über Auslagerungen, zur Verwendung von Liquiditätsmanagementinstrumenten und zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds schafft. Ob es im aktuellen Bundestag noch weiter beraten wird, ist offen.
Ebenso ist unklar, ob der Bundestag noch über die Verwendung der Altmittel der Bankenabgabe beschließen kann. Sie sollen vom Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin übertragen werden. Die Kreditwirtschaft fordert die Mittel indessen zurück. Der Gesetzentwurf steckt in den Ausschussberatungen.