Mittelstandsunion will privates Kapital mobilisieren

„Soli auf Kapitalerträge muss fallen“

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU/CSU dringt auf Steuerentlastung für Kapitalanlagen, um investive Mittel zu mobilisieren. MIT-Vorsitzende Gitta Connemann will den Soli auf Kapitalerträge abschaffen.

„Soli auf Kapitalerträge muss fallen“

„Soli auf Kapitalerträge muss fallen“

Mittelstandsunion dringt auf Steuerentlastung für Kapitalanlagen – Venture Capital und Infrastrukturfinanzierung verbessern

wf Berlin

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) will die Steuerbelastung auf Wertpapieranlagen mildern. „Der Soli auf Kapitalerträge muss endlich weg“, sagte MIT-Bundesvorsitzende Gitta Connemann der Börsen-Zeitung. „Er belastet nicht nur Unternehmen, sondern auch Kleinanleger und schafft eine zusätzliche Investitionshürde“, ergänzte die CDU-Politikerin. Die Forderung nach der Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist Teil eines vom MIT-Bundesvorstand beschlossenen Maßnahmenkatalogs zur Mobilisierung privaten Kapitals. Dieses und weitere steuerliche Vorhaben sowie regulatorische Erleichterungen sollen die Finanzierung von Transformation und Infrastruktur beflügeln. Mit ihren rund 25.000 Mitgliedern versteht sich die MIT als stärkster und einflussreichster parteipolitischer Wirtschaftsverband.

Der Soli auf Kapitalerträge muss endlich weg.

Gitta Connemann, Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT)

Neben der Abschaffung des Solis dringt die MIT auf einen höheren Sparerpauschbetrag. Dazu sollen der Freibetrag auf 3.500 Euro steigen, und ungenutzte Pauschbeträge sollen über zehn Jahre kumuliert werden dürfen. Zuletzt hatte die Ampel den Pauschbetrag 2023 von 801 auf 1.000 Euro erhöht. Für Ehegatten gilt das Doppelte. Zudem will die MIT die Verlustverrechnung bei Kapitalanlagen wieder vollständig zulassen. Kapitalerträge aus langfristige Vermögensanlagen müssten zudem steuerlich besser behandelt werden: Dies soll Veräußerungsgewinne ab Renteneintritt betreffen.

Steuerflankierung für Fonds

Der Wirtschaftsverband stellt sich auch hinter ein für die Fondsbranche wichtiges Vorhaben: Um Investments in Anlagen für erneuerbare Energien oder Freiflächenanlagen möglich zu machen, fordert die MIT steuerrechtliche Regeln, die eine Novelle im Aufsichtsrecht flankieren. Die Ampel hatte die mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz geplante aufsichtsrechtliche Reform zuletzt wegen der fehlenden Steuerflankierung angehalten. Nun liegt dazu ein Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vor.

Mehr Spielraum für Anleger

Öffnen will die MIT Investitionsmöglichkeiten für breitere Schichten. Dazu sollen Infrastruktur- und Private Equity-Investmentfonds für Privatanleger in den Katalog des Kapitalanlagengesetzbuchs aufgenommen werden, sowohl für Direktinvestments als auch für Dachfonds-Strukturen oder Vermögensverwaltungsmandate. Erweitern will die MIT den Katalog der Anlagenverordnung, damit institutionelle Investoren in Alternative Investments wie Infrastruktur investieren dürfen. Zudem ruft der Wirtschaftsverband die Bundesländer auf, dem Vorbild Nordrhein-Westfalens zu folgen und eine separate Infrastrukturquote einzuführen. Damit dürfen Kapitalsammelstellen wie Versorgungswerke zusätzliche Infrastrukturinvestments tätigen.

Umfangreiche Forderungen gibt es auch für Venture Capital (VC) und Start-ups. „Länder wie die USA, Frankreich oder Großbritannien machen es vor: Private Investoren finanzieren in Start-ups neue Technologien und Infrastruktur“, erklärte Connemann. In Deutschland würden die Finanzierungsmöglichkeiten kaum genutzt. Hürden für Versicherer und Spezial-Investmentfonds, sich an Wachstumsunternehmen beteiligen zu können, müssten deshalb beseitigt werden. Zudem will die MIT weitere Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Diese soll künftig vollständig als Kapitaleinkunft, also mit einem fixen Satz von 25%, besteuert werden, sofern der Mitarbeiter dadurch nicht schlechter gestellt wird. Zudem soll der steuerfreie Höchstfreibetrag auf ein europäisches Niveau von mindestens 10.000 Euro angehoben werden. Zuletzt war der Freibetrag von 1.440 auf 2.000 Euro gestiegen. Schließlich will die MIT sicherstellen, dass die Steuer erst greift, wenn Geld fließt.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.