Unternehmenssteuer

Union stemmt sich gegen Eilverfahren

Nur einen Samstag hatten Ministerien Zeit, zwei Entwürfe zur Unternehmenssteuerreform von Finanzminister Olaf Scholz zu prüfen. Die CDU/CSU im Bundestag will diese im Bundestag nun gründlich nachprüfen.

Union stemmt sich gegen Eilverfahren

wf Berlin

Die Finanzpolitiker der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag dringen auf eine gründliche Beratung der Entwürfe der Bundesregierung zur Unternehmenssteuerreform und wollen weitere Punkte im parlamentarischen Verfahren durchsetzen. Die finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und Berichterstatter Fritz Güntzler signalisierten vor Journalisten in Berlin, dass die Unionsfraktion grundsätzlich bereit sei, den Vorhaben zuzustimmen. Dies gebiete die Staatsräson, machte Güntzler mit Blick auf die Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) in deutsches Recht deutlich. Deutschland ist im Verzug und sieht sich mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe gebilligt: Neben dem Gesetz zur Umsetzung der ATAD-Richtlinie hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf zur „Modernisierung der Körperschaftsteuer“ eingebracht. Tillmann kritisierte, es sei unverständlich, dass Scholz die Entwürfe erst am Freitagnachmittag mit einer eintägigen Stellungnahmefrist bis Samstagabend für die übrigen Ressorts der Regierung vorgelegt hatte. Der erste Beschluss über eine grundlegende Verständigung im Unternehmenssteuerrecht zwischen die Union und SPD stamme aus dem März 2020. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sei in der kurzen Stellungnahmefrist nicht in der Lage gewesen zu erklären, ob der Entwurf rechtmäßig sei, sagte Tillmann. Auch in der Wirtschaft war Unmut über das Vorgehen laut geworden. Der Industrieverband BDI kritisierte die Veröffentlichung von Gesetzentwürfen in letzter Minute und ohne Verbändeanhörung. Dies verletze berechtigte demokratische Interessen von Verbänden und Unternehmen.

Wegzugsteuer umstritten

Bei der Neuregelung der Wegzugsbesteuerung zieht die Union die Europarechtskonformität in Zweifel. Die Wegzugsbesteuerung wird mit dem Entwurf verschärft – ohne Vorgabe in der Richtlinie. Beim Wegzug von Gesellschaftern eines Unternehmens ins Ausland müssen die stillen Reserven der Beteiligung aufgedeckt und versteuert werden. Beim Wegzug innerhalb EU gilt bislang eine unbefristete Stundung bis zur Veräußerung. Beim Wegzug in Drittländer wird die Steuer für fünf Jahre gestundet. Die unbefristete Stundung in der EU soll nun wegfallen. „Das halten wir für problematisch“, sagte Güntzler mit Blick auf die Niederlassungsfreiheit. Es gebe vielfältige Gründe für den Wegzug von Gesellschaftern, etwa in Familienunternehmen mit Auslandstöchtern. Das Bundesfinanzministerium verweist auf ein Urteil. Die Notwendigkeit sei für die Union und für viele Fachleute nicht unbedingt erkennbar, stellte Güntzler fest. Die Regierungsfraktionen arbeiteten an einer milderen Lösung, die auf sieben Jahre plus fünf Jahre Stundung beim Willen zur Rückkehr hinauslaufen könnte.

Mit der Körperschaftsteuerreform soll eine Option für Personengesellschaften eingeführt werden, sich der Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Moniert hatten Tillmann und Güntzler bereits, dass eine verbesserte Thesaurierungsbegünstigung für einbehaltene Gewinne in Personengesellschaften in den Vorlagen fehlt. Zudem wird keine Abhilfe bei der übermäßigen Besteuerung von Gewinnen aus Auslandstöchtern hierzulande geschaffen.