Europäischer Gerichtshof

Urteil stärkt Rechts­staatlichkeit in der EU

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Klagen von Polen und Ungarn gegen den neuen Rechtsstaatsmechanismus der EU abgewiesen. Damit kann die Europäische Kommission künftig Gelder einbehalten, wenn sie das Budget bedroht sieht. Das EU-Parlament forderte von der Behörde eine zügige Anwendung.

Urteil stärkt Rechts­staatlichkeit in der EU

ahe Straßburg

Der bereits Anfang 2021 in Kraft getretene Rechtsstaatsmechanismus, der den EU-Haushalt und die finanziellen Interessen der Union vor den Folgen von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit schützen soll, ist rechtmäßig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies Nichtigkeitsklagen von Polen und Ungarn gegen das neue Instrument in vollem Umfang ab. Der Mechanismus sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage verfasst worden, sei mit dem bereits bestehenden Sanktionsmechanismus nach Artikel 7 der EU-Verträge vereinbar und überschreite auch nicht die Zuständigkeiten.

Das Urteil genehmigt der EU-Kommission damit grundsätzlich die Einbehaltung von Geldern aus dem EU-Haus­halt oder auch dem dort angehängten milliardenschweren Wiederaufbaufonds, wenn die Be­hörde die Mittel aufgrund fehlender Rechtsstaatlichkeit als gefährdet ansieht. Die Richter verwiesen aber darauf, dass der Mechanismus strenge Verfahren vorsehe und betroffene Ländern unter anderem mehrfach die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten müssten.

Die EU-Kommission, die für die Umsetzung zuständig ist, kündigte an, „in den nächsten Wochen“ zunächst Leitlinien anzunehmen, die mehr Klarheit böten, wie das Instrument künftig in der Praxis angewendet werde. „Ich habe versprochen, dass kein Fall verloren geht. Und ich habe dieses Versprechen gehalten“, betonte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind, werden wir entschlossen handeln. Die heutigen Urteile bestätigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“

Ungeduldiges EU-Parlament

Die Kommission hatte von Anfang an angekündigt, erst das EuGH-Ur­teil abwarten zu wollen, bevor sie aktiv wird. Dies hatte im EU-Parlament für Unmut gesorgt und hatte im vergangenen Sommer bereits eine Untätigkeitsklage der Europaabgeordneten zur Folge. Deren Präsidentin Roberta Metsola betonte am Mittwoch, das EU-Parlament erwarte nach dem EuGH-Urteil nun, dass die Kommission den Konditionalitätsmechanismus zügig anwende. „Es ist von grundlegender Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten die Verträge einhal­ten, die sie alle unterzeichnet haben, als sie der Europäischen Union beigetreten sind.“

Daniel Freund, der für die Grünen den Rechtsstaatsmechanismus mit ausgehandelt hatte, betonte, mit dem Urteil falle auch die letzte Aus­rede für die EU-Kommission, dem Abbau von Demokratie und Rechtsstaat in Polen und Ungarn weiter tatenlos zuzuschauen. Zögere von der Leyen weiter, „würde das der europäischen Demokratie weitere Schäden zufügen“.

Vertreter der rechtskonservativen Regierungen in Warschau und Budapest fanden dagegen deftige Worte zum Urteil aus Luxemburg: Die EU wandele sich von einem Raum der Freiheit zu einem Raum, wo man rechtswidrig Gewalt anwenden könne, um den Mitgliedstaaten die Freiheit zu nehmen und ihre Souveränität einzuschränken, sagte der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro. Seine ungarische Amtskollegin Judit Varga ergänzte, das Urteil sei ein Beispiel dafür, „wie Brüssel seine Macht missbraucht“. Der EuGH habe ein politisches Urteil gefällt.

Die Bundesregierung begrüßte hingegen den Richterspruch. Deutschland gehörte in dem Verfahren neben den drei EU-Institutionen auch zu den zehn Mitgliedstaaten, die das neue Schutzinstrument ausdrücklich verteidigt hatten. Die Entscheidung der Luxemburger Richter mache deutlich, dass Europa „eine Wertegemeinschaft und eine Rechtsstaatsgemeinschaft“ sei, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. Außenministerin Annalena Baerbock schrieb auf Twitter, Rechtsstaatlichkeit sei das Fundament der EU. „Verstöße kosten nicht nur unsere Glaubwürdigkeit, sondern unseren Zusammenhalt.“

Die EU-Kommission hatte bisher bereits darauf verzichtet, Polen und Ungarn Gelder aus dem Wiederaufbaufonds auszuzahlen. Diese haben eigentlich Anspruch auf 36 Mrd. beziehungsweise 7 Mrd. Euro aus den Coronahilfen.

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