Wohnkosten bei der Inflation unzureichend berücksichtigt
Wohnkosten bei der Inflation unzureichend berücksichtigt
Trotz EZB-Empfehlung keine Fortschritte bei der Berechnung
mpi Frankfurt
Der Blick auf die Inflationsrate offenbart nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Preisentwicklung. Nämlich lediglich für die Güter und Dienstleistungen, welche die Statistiker für den Warenkorb zur Berechnung der Inflation berücksichtigen. Nicht enthalten in den monatlichen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zur Inflation in Deutschland nach der europäisch harmonisierten Berechnungsmethode (HVPI) sind die Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum. Mieten hingegen schon.
Damit ist der Komplex Wohnkosten nach Ansicht der EZB unzureichend berücksichtigt. Die Notenbank empfahl bereits 2021, die Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum (OOH) bei der Inflationsrate einzubeziehen. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Selbstbau und Renovierung oder auch Kaufnebenkosten. „Es gab in Reaktion auf den Wunsch des EZB-Rats, OOH perspektivisch in den HVPI nach dem Nettoerwerbsansatz einzubeziehen, während der letzten zweieinhalb Jahre keinerlei Fortschritte“, konsterniert die Bundesbank in ihrem Monatsbericht November.
Spürbare Unterschiede
Destatis gibt in experimentellen Berechnungen lediglich einmal pro Quartal einen Inflationsindex an, der OOH berücksichtigt. Zudem beziehen sich die Daten auf das vorherige Quartal. Grund für die fehlenden Fortschritte sind laut Bundesbank „damit verbundene statistisch-methodischen Herausforderungen“.
Ein Blick auf die Inflation inklusive Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum offenbart spürbare Unterschiede im Vergleich zum HVPI. Die Inflation war inklusive OOH zwischen Mitte 2021 und Mitte 2022 um 0,7 Prozentpunkte höher. Dafür tragen die Kosten für OOH inzwischen anders als die Mieten zum Disinflationsprozess bei. Im langjährigen Durchschnitt weicht die Inflation inklusive OOH nur um 0,3 Prozentpunkte nach unten oder oben ab. Dennoch findet die Bundesbank eine künftige Berücksichtigung wichtig. Alleine schon deshalb, weil „die Öffentlichkeit es als einen Mangel der Preismessung im Euroraum ansieht, dass die Wohnkosten unzureichend berücksichtigt werden.“