Banken drohen Abschreibungen auf Wertpapiere
Investitionspaket droht Banken zu belasten
Weil das 500-Mrd.-Euro-Paket des Bundes die Zinsen in die Höhe treibt, müssen Finanzinstitute mit Bewertungsverlusten auf Wertpapiere im Eigenbestand rechnen.
fir Frankfurt
Banken und Sparkassen müssen in diesem Jahr wieder Abschreibungen auf Wertpapiere im Eigenbestand in Kauf nehmen, nachdem sie zuletzt noch Zuschreibungen verbuchen konnten. Grund ist das Hunderte Milliarden Euro schwere Investitionspaket für Infrastruktur und Rüstung, das Union, SPD und Grüne auf den Weg gebracht haben.
Bereits die Ankündigung des Vorhabens Anfang März trieb in Erwartung verstärkter Schuldenaufnahme die Rendite für zehnjährige Bundesanleihen in die Höhe und drückte entsprechend die Kurse. So schoss der Zins von 2,46% am 4. März in den Tagen darauf bis auf 2,92%, derweil der Kurs von knapp über 100 auf ein Tief von 96,4 Euro am 12. März absackte. Zuletzt betrug der Zins 2,68% bei einem Kurs von 98,5 Euro.
Erhöhte Unsicherheit
„Dies kann im neuen Geschäftsjahr 2025 zu Bewertungsverlusten bzw. zum Aufbau neuer stiller Lasten führen, bleibt aber abzuwarten“, beurteilt Daniel Siegel, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), die Reaktionen am Anleihemarkt. Aber auch Auswirkungen auf im Depot A der Institute gehaltene Aktien und Immobilienfonds sowie auf die Kreditrisikovorsorge seien zu prüfen. „Es gilt, einen kühlen Kopf zu bewahren, erst recht in Zeiten erhöhter Unsicherheiten im herausfordernden geopolitischen und wirtschaftlichen Umfeld“, rät Siegel.

Die Situation weckt Erinnerungen an 2022, als allein Deutschlands Sparkassen und Kreditgenossenschaften wegen der rapiden Zinswende Bewertungsverluste auf Wertpapiere im Eigenbestand von rund 13,5 Mrd. Euro hinnehmen mussten. Fielen bei Volks- und Raiffeisenbanken 5,7 Mrd. Euro an entsprechenden Einbußen an, so waren es bei Sparkassen in etwa 8 Mrd. Euro. Insgesamt betrugen die bilanzierten Verluste bei Wertpapieren im deutschen Banksystem im Jahr 2022 laut Bundesbank 25,8 Mrd. Euro oder 0,34% der Bilanzsumme.

Zuletzt Wertaufholungen
2023 und 2024 kam es schließlich weitgehend zu Wertaufholungen, die sich in den folgenden Jahren der Logik der Banken entsprechend fortsetzen sollen. Nach Lesart der Finanzhäuser halten sich Verluste in Grenzen, da die Papiere in der Regel bis zur Endfälligkeit gehalten würden. Dieser Auffassung schließt sich die Bundesbank grundsätzlich an. Da der Marktwert einer Anleihe im Zeitablauf dem Rückzahlungsbetrag näher rückt (Pull-to-Par-Effekt), führen die Kursgewinne demnach zu positiven Auswirkungen. Ende 2023 aufgestellten Schätzungen der Bundesbank zufolge dürften deshalb bis 2027 gut zwei Drittel der Wertverluste aus 2022 ausgeglichen sein.
Zinssenkungen helfen
Auch IDW-Vorstandsmitglied Siegel führt den Pull-to-Par-Effekt als positiven Faktor ins Feld: „Die stillen Lasten wurden in der Gesamtbetrachtung bis Ende 2024 deutlich abgebaut.“ In Einzelfällen könne es jedoch zu Abweichungen kommen. Begünstigend wirkten zudem die geldpolitischen Lockerungen. „Zu deutlicher Entspannung haben die seit Sommer 2024 sinkenden EZB-Zinsen bzw. das allgemeine Zinsniveau am Jahresende geführt“, kommentiert Siegel die vier Zinsschritte allein im vergangenen Jahr.
Gegensätzliche Wirkungen
Einerseits also Pull-to-Par-Effekt und Zinssenkungen, die mit Wertaufholungen einhergehen, andererseits die jüngsten Entwicklungen am Anleihemarkt, die dem entgegenwirken. Bislang ist unklar, welche Seite überwiegt. „Das enorme Finanzpaket hat für bedeutende Reaktionen am Anleihemarkt gesorgt, die sich noch einpendeln müssen“, sagt Siegel.
Wie hoch die aus 2022 herrührenden negativen Bewertungseffekte derzeit noch sind, kommentieren die beiden großen Verbünde auf Anfrage nicht. Die Genossenschaftsbanken haben für 2023 und 2024 für Wertpapiere im Eigenbestand Wertaufholungen von 1,4 Mrd. Euro und 0,7 Mrd. Euro angegeben.
Daraus zu folgern, dass von den ursprünglichen Bewertungsverlusten von 5,7 Mrd. Euro zum Jahreswechsel noch 3,6 Mrd. Euro verblieben seien, lässt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) nicht gelten. Die Annahme stimme nicht, führt eine Sprecherin aus, „da die Banken, die im Jahr 2022 eingetretenen Verluste nicht zwingend direkt wieder auf den jeweiligen Marktwert zuschreiben müssen“. Dies sei Sache der Bilanzierungspolitik jedes Instituts und werde spätestens mit Fälligkeit der Papiere erfolgen.
Bei Sparkassen 2023 und 2024 Wertaufholungen von 2,5 Mrd. Euro
Bei den Sparkassen kam es nach eigenen Angaben nach den Bewertungsverlusten von bald 8 Mrd. Euro zu Wertaufholungen von 2,1 Mrd. Euro (2023) und 0,4 Mrd. Euro (2024). Auf die Frage, ob sich die Bewertungsverluste Stand Ende 2024 nach grober Rechnung noch auf etwa 5,5 Mrd. Euro belaufen hätten, nennt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zwar keine Details. Die Zahl von 5,5 Mrd. Euro an verbliebenen Bewertungsverlusten bezeichnet ein Sprecher aber als „eine Obergrenze“. Die Wertaufholungen geben demnach den Saldo aus Zu- und Abschreibungen sowie realisierten Gewinnen und Verlusten in den beiden Jahren auf sämtliche Wertpapiere im Eigenanlagenbestand wieder.
Der DSGV macht auch deutlich, dass eben nicht immer bis zur Endfälligkeit gewartet werde, sondern Sparkassen mitunter Wertpapiere früher losschlagen. So seien in den vergangenen Jahren „teilweise bewusst niedrig verzinsliche Wertpapiere gegen höher verzinsliche Wertpapiere getauscht“ und dadurch Verluste realisiert worden, heißt es vom Verband.
Verluste realisiert, um höher verzinslich wieder anzulegen
Selbiges wurde jüngst auch bei der Vorlage der Jahreszahlen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen offenkundig. Er verwies darauf, dass Mitgliedssparkassen 2024 „relativ viele Wertpapiere des Anlagevermögens“ verkauft und den Verlust realisiert hätten. Das Kalkül: Die frei gewordenen Mittel in höher rentierliche Anlagen stecken und mehr Zinsen einstreichen. Tatsächlich legte der Zinsüberschuss in Zeiten geldpolitischer Lockerung im vergangenen Jahr entgegen den Erwartungen um 4% zu, wie Verbandsgeschäftsführer Manfred Üffing ausführte. Zum Preis von Abschreibungen auf Wertpapiere, die sich unterm Strich auf 47 Mill. Euro summierten, nachdem es 2023 noch Zuschreibungen von 255 Mill. Euro gegeben hatte.
Stille Reserven abgebaut
Die Bundesbank verweist darauf, dass 2022 noch höhere Verluste angefallen wären, hätten die Banken nicht über stille Bewertungsreserven verfügt. Diese entstehen, wenn der Preis von zu Anschaffungskosten angesetzten Wertpapieren steigt und dies bilanziell nicht ersichtlich ist. Durch die Bewertungsverluste im Jahr 2022 seien dann „in großem Umfang stille Reserven“ abgebaut bzw. stille Lasten aufgebaut worden, hält die Bundesbank im Finanzstabilitätsbericht 2023 fest. Demnach haben bis Ende 2022 Kreditgenossen und Sparkassen stille Reserven von 21 Mrd. Euro aufgezehrt und 11,7 Mrd. Euro an neuen stillen Lasten aufgetürmt.
Folgen für Risikotragfähigkeit
„Stille Lasten können die interne Risikotragfähigkeit beeinträchtigen und auch Geschäftseinschränkungen mit sich bringen“, mahnt Siegel. Sollten sich Institute beispielsweise genötigt sehen, Wertpapiere vorzeitig zu verkaufen, müssten sie entstandene Verluste realisieren und entsprechende Eigenkapitaleinbußen hinnehmen.
Um Abschreibungen zu verhindern, haben Banken, die überwiegend nach Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, Wertpapiere umdeklariert. „Wir haben 2022 gesehen, dass Banken Umwidmungen von Wertpapieren in größerem Umfang vorgenommen haben“, stellt Siegel fest. Demnach wurden sie aus der Liquiditätsreserve in den Anlagebestand überführt.
Zuordnung macht Unterschied
Denn ob Finanzhäuser Wertpapiere wie Anlagevermögen bewerten oder wie Umlaufvermögen, macht einen Unterschied. Nach HGB sind Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden, nach dem sogenannten gemilderten Niederstwertprinzip zu bewerten. Wenn der Marktwert eines Papiers unterhalb des Buchwerts liegt, sind Abschreibungen nur dann vorzunehmen, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Anders bei den Wertpapieren der Liquiditätsreserve, die wie Umlaufvermögen bewertet werden und bei denen das strenge Niederstwertprinzip zum Tragen kommt. Sie sind folglich zwingend abzuschreiben, wenn die Marktwerte unterhalb der Buchwerte liegen.

Handelsrechtlich Grenzen gesetzt
Banken machten sich diese unterschiedlichen Bewertungskriterien zunutze, indem sie im Jahresverlauf 2022 Wertpapiere in das Anlagevermögen umwidmeten. Der Anteil der Wertpapiere im Anlagevermögen – inklusive Aktien – an allen Wertpapieren im Bankbuch nahm laut Bundesbank von rund einem Drittel im Jahr 2021 auf 53% ein Jahr später zu. Dabei dürfen Institute nicht willkürlich vorgehen, macht Siegel deutlich. „Dem sind handelsrechtlich eindeutige Grenzen gesetzt. Nötig sind klare Beschlüsse und Zwecksetzungen.“