KommentarSolidaritätszuschlag

Berlin muss richterlichen Aufschub nutzen

Der Solidaritätszuschlag bleibt vorerst bestehen – eine Reform der Unternehmensbesteuerung ist damit aber um so nötiger.

Berlin muss richterlichen Aufschub nutzen

Berlin muss Aufschub nutzen

Von Angela Wefers

Wenn der Soli bleibt, wird eine Steuerreform, um die Unternehmen
zu entlasten, umso dringlicher.

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß – zumindest derzeit noch. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht einige Last von den Schultern der künftigen schwarz-roten Koalitionäre in Berlin genommen. Karlsruhe reißt kein neues Loch in die ohnehin enge Haushaltsplanung. Knapp 13 Mrd. Euro hätten dem Bund sonst in seinem Etat zusätzlich gefehlt, in dem schon jetzt ein zweistelliges Milliardenloch klafft. Auch vom größtmöglichen Unfall für Berlin – die Rückzahlung der Soli-Einnahmen seit der Reform 2021 – haben die Richter abgesehen.

Gut ist die Klarheit, mit der Karlsruhe erstmals festgestellt hat, dass eine Ergänzungsabgabe fallen muss, wenn der Grund nicht mehr besteht. Damit haben die Richter faktisch nur einen Aufschub gewährt. Der Soli muss enden! Wahrscheinlich im Jahr 2030. Bis dahin bestehen nach einem Gutachten im Auftrag der Bundesregierung die zusätzlichen Lasten aus der deutschen Einheit fort, die einst zu seiner Einführung geführt hatten.

Nur ein paar Jahre gewonnen

Die Koalitionäre haben damit fiskalpolitisch die Zeit für die Dauer einer Legislaturperiode hinzugewonnen. Wirtschaftspolitisch dürfen sie aber keinesfalls so lang warten. Rund 90% der Steuerzahler müssen den Soli seit 2021 nicht mehr schultern. Doch dieses Narrativ des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD) verschleiert, dass das obere Zehntel der Steuerzahler noch die Hälfte des Soli-Aufkommens schultert. Zumal das überwiegend Unternehmen sind. Seitdem ist der Soli noch stärker zu einer heimlichen Unternehmensbelastung geworden. Der Soli wird auf Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer aufgeschlagen.

Steuerreform überfällig

Schlichte Lösungen für eine Reform verbieten sich. Würde der Soli aufkommensneutral in den Tarif der Einkommensteuer eingearbeitet, belastet das Personengesellschaften mehr als zuvor. Nur Kapitalgesellschaften würden entlastet. Daran zeigen sich andere Defizite der Unternehmensbesteuerung hierzulande. Die Reform zu einer rechtsformneutralen Besteuerung ist ohnehin überfällig. Friedrich Merz (CDU), Anwärter auf die Kanzlerschaft, hält zusammen mit der SPD zumindest den Einstieg in eine Unternehmenssteuerreform für möglich. Nach der Soli-Entscheidung darf sich eine solche Reform nicht auf die Senkung von Steuersätzen beschränken. Das System insgesamt ist reformbedürftig. Es ist ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.


Berichte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Karlsruhe winkt Soli durch

Solidaritätszuschlag

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.