StaRUG: Ein Verfahren für seltene Fälle
Seit gut zwei Jahren können kriselnde Unternehmen mit dem StaRUG ein Restrukturierungsverfahren nutzen, das vor der Insolvenzreife ansetzt. Doch die präventive Sanierung wird kaum genutzt: Nur 27 Fälle zählten die 24 deutschen Restrukturierungsgerichte 2022, im Vorjahr waren es 22. Ist das StaRUG also gefloppt? Sicherlich ist es nicht der ganz große Wurf geworden, auch weil einige besonders scharfe Werkzeuge in letzter Minute doch noch aus dem Gesetzestext gelöscht wurden. Kritiker monieren zudem, das StaRUG sei zu komplex. Vollkommen sinnlos ist es aber trotz der geringen Zahl an Anwendungen nicht. Seine Wirkung entfaltet das Verfahren vielmehr indirekt: Da das StaRUG Mehrheitsentscheidungen ermöglicht, nutzen es Restrukturierer in Verhandlungen gern als Drohkulisse. Manche Partei kehrt lieber an den Verhandlungstisch zurück, als sich im StaRUG-Verfahren überstimmen zu lassen. Auch so können Sanierungen zum Erfolg kommen. Das Verfahren wirkt damit auch, wenn es gar nicht zum Einsatz kommt.