KommentarRolle der BaFin

Verbraucherschutz hat Grenzen

Die Finanzaufsicht hat es sich zur Aufgabe gemacht, Bankkunden zu schützen. In der Finanzbranche wecken zunehmende Verbraucherschutz-Aktivitäten zu Recht Argwohn.

Verbraucherschutz hat Grenzen

Aufsicht

Verbraucherschutz hat Grenzen

Von Tobias Fischer

Die BaFin muss aufpassen, keine Schlagseite hin zum Verbraucherschutz zu bekommen.

In der Finanzbranche wird die BaFin zunehmend als Institution wahrgenommen, die sich zum obersten Verbraucherschützer aufzuschwingen versucht. Auch wenn sich die im Wandel begriffene Behörde mit einer breiten Palette von Risiken mit der Prämisse auseinandersetzt, die Finanzstabilität zu wahren, erweckt sie mitunter den Anschein, sie kümmere sich vordringlich um Belange der Bankkundschaft.

Dahingehend ist jedenfalls Unmut in der Finanzbranche zu verspüren, und er ist berechtigt. Von einer teils übergriffigen Aufsicht ist da die Rede, die sich als Verbraucherschutzbehörde geriere, von Regelungswut und unverhältnismäßigem Schutzgebaren. Die Aufsicht muss aufpassen, keine Schlagseite im Verbraucherschutz zu bekommen. Derlei Kritik sollte sie ernst nehmen und darauf achten, es mit dem Verbraucherschutz, so richtig und wichtig er ist, nicht zu übertreiben.

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn sich die BaFin auch der Belange gebeutelter und geprellter Verbraucher annimmt. Ein Rundum-sorglos-Paket für Bankkunden ist damit aber nicht verbunden. Sie müssen nicht ans Händchen genommen und vor jeder möglichen Unbill dieser Welt geschützt werden. Im Fokus sollten jene Risiken stehen, welche die Finanzstabilität gefährden können: Korrekturen an den Immobilienmärkten zählen beispielsweise dazu oder schwere Cyberattacken.

Gut ist, dass die Aufsicht seit dem Wirecard-Debakel mehr Kommunikation, Transparenz und eine härtere Gangart gegenüber Verfehlungen an den Tag legt. Sie macht regen Gebrauch von ihrem Instrumentenkasten: Teils Schlag auf Schlag werden Missstände, Sonderprüfungen, Bußgelder, höhere Kapitalanforderungen und Entsendungen von Sonderbeauftragten verkündet. So auch zur Deutschen Bank. Der dort abgestellte Aufpasser ist der erste, der über Verbraucherschutz wacht, was angesichts der Dimension des desaströs verlaufenen Transfers von Kundendaten der Postbank auf die IT-Systeme der Deutschen Bank gerechtfertigt ist.

Abzulesen ist das auch an der Zahl der Beschwerden, die 2023 bei der Aufsicht eingingen waren. Großteils richtete sich der Ärger gegen Privatbanken, die nahezu eine Verdreifachung der Beschwerden erlebten. Ross und Reiter nennt die BaFin nicht, die Rede ist nur davon, dass ein Gutteil der Beschwerden auf ein Institut zurückging. Dass die Deutsche Bank hier ungenannt bleibt, zeigt aber auch, dass die Zeiten noch nicht ganz vorbei sind, in denen in BaFin-Mitteilungen über Strafen mit Verweis auf Verschwiegenheitspflichten oder Paragrafen, die für der Juristerei Unkundige nebulös blieben, Übeltäter oft ungenannt blieben.

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