KommentarRiester-Reform

Vieles spricht für Verrentungspflicht

Eine Rentenzahlung bis ans Lebensende sollte Teil einer geförderten Altersvorsorge bleiben. Alles andere liefe den Interessen der Allgemeinheit zuwider.

Vieles spricht für Verrentungspflicht

Riester-Reform

Vieles spricht für Verrentungspflicht

Von Jan Schrader

Eine Rentenzahlung bis ans Lebensende sollte Teil einer geförderten Altersvorsorge bleiben.

Eine Rente bis zum Tod ist in der geförderten Altersvorsorge nicht mehr selbstverständlich. Stattdessen soll nach Vorstellung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ein Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr als Option hinzukommen. Die Variante hat viele Befürworter: Einen „Verrentungszwang“ sieht der Bund der Versicherten, „Riester-Geld einfach monatlich auszahlen“, empfehlen die Verbraucherzentralen als Option, „nur unwesentlich riskanter, aber deutlich renditestärker als zum Beispiel Leibrenten“ sind Auszahlpläne laut Fondsverband BVI.

Dieses „unwesentliche“ Risiko, das mit „Zwang“ adressiert wird, betrifft allerdings den Kern der Altersvorsorge: Die Rente soll bis zum Tod die Bedürfnisse eines Menschen decken. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, dass alte Menschen ausreichend versorgt sind, um Altersarmut und späteren Lasten für den Sozialstaat vorzubeugen – mit diesem Argument bezuschusst die Allgemeinheit die private Altersvorsorge von Einzelpersonen. Daher sollte die Gefahr, dass der Kapitalstock noch vor dem Tod aufgebraucht ist, versichert sein. Längst werden viele Menschen weitaus älter als 85 Jahre.

Versicherungsschutz nicht komplett verwerfen

Die Befürworter von Auszahlungsplänen ohne Versicherung verweisen auf geringe Renditen in der Kapitalanlage, wenn Leibrenten starr sind. Der Einwand ist berechtigt. Es ist aber möglich, in einer Leibrente einen festen Sockel mit einem flexiblen Anteil zu kombinieren, um Raum für eine chancenorientierte Kapitalanlage zu geben. Der Gesetzentwurf sieht diese Option aus guten Grund vor. Dafür muss niemand den Versicherungsschutz komplett über den Haufen werfen.

Von einem aufgezehrten Kapitalstock vor Zeitpunkt des Todes mögen unter gewöhnlichen Umständen nur wenige Anleger betroffen sein, lautet ein weiterer Einwand. Aber soll sich die Bundesrepublik darauf verlassen? Kapitalmärkte können auch über Jahre oder gar Jahrzehnte in die Knie gehen. Auch dann wollen hochbetagte Menschen versorgt sein.

Bleibt das hohe Lied der Wahlfreiheit: Jeder Mensch sollte seine Geldanlage demnach allein bestimmen. Das Argument überzeugt, solange die betreffende Person allein das Risiko trägt. In der staatlich geförderten Altersvorsorge zahlt aber auch die Allgemeinheit ihren Anteil. Sie darf und sollte Bedingungen stellen.

Begrenzter Elan der Versicherer

Als Befürworter einer Verrentungspflicht tut sich der Versichererverband GDV hervor – mit soliden Argumenten. Wenig Elan zeigt die Branche indes, wenn es um das Risiko überhöhter Kosten geht. Ein Kostendeckel für geförderte Vorsorgeprodukte? Auch darüber sollte gesprochen werden!

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