KommentarGebührentransparenz

Banken müssen offener werden

Der Bundesgerichtshof hat klare Maßstäbe gesetzt: Intransparenz ist kein Geschäftsmodell. Wenn Banken, Fondsanbieter und andere Finanzdienstleister Vertrauen aufbauen wollen, müssen sie sich ehrlich machen und ihre Kosten klar kommunizieren.

Banken müssen offener werden

Verwahrentgelte

Banken müssen offener werden

Von Wolf Brandes

Der BGH setzt klare Maßstäbe. Intransparenz ist kein Geschäftsmodell.

Mal wieder das Kleingedruckte – und wieder einmal der Bundesgerichtshof (BGH), der sich mit der Frage auseinandersetzen muss, was Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dürfen und was nicht. Der BGH hat in mehreren Fällen entschieden, dass Verwahrentgelte für Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Die betroffenen Banken – darunter die Deutsche Bank, Commerzbank, Sparkassen und Volksbanken – müssen sich der Frage stellen, wie sie ihre Gebührenpolitik anpassen. Denn während Verwahrentgelte in Zeiten negativer EZB-Zinsen eine wirtschaftliche Notwendigkeit waren, kritisiert der BGH nun die mangelnde Transparenz in den Vertragsbedingungen. 

Intransparente Klauseln gerügt

Die Richter haben bei mehreren Banken entschieden, dass die verwendeten Klauseln intransparent sind. Das bedeutet: Wer nicht eindeutig darlegt, worauf genau das Verwahrentgelt erhoben wird und wie es berechnet wird, handelt nicht nur ungeschickt, sondern auch rechtswidrig.

Verwahrentgelte waren eine Reaktion auf die langanhaltende Niedrigzinsphase, in der Banken selbst Negativzinsen an die EZB zahlen mussten. Diese Belastung wurde weitergegeben – eine Praxis, die in über 450 Banken üblich war. Doch die Verbraucherschützer, allen voran der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), sehen darin eine Benachteiligung der Kunden und fordern nun die Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Beträge. 

Keine gute Idee

Die Praxis, Gebühren in komplizierten Preisverzeichnissen zu „verstecken“, ist keine gute Idee. Dabei sind Bankentgelte nicht per se das Problem – sie finanzieren das Unternehmen, dessen Wirken wiederum maßgeblich zur Dienstleistung am Kunden beiträgt.

Das neue BGH-Urteil ist ein Weckruf für die Finanzbranche: Gebühren sind nicht das Problem – fehlende Transparenz schon. Die Kunden haben ein Recht darauf, genau zu wissen, wofür sie bezahlen. Wenn Banken, Fondsanbieter und andere Finanzdienstleister Vertrauen aufbauen wollen, müssen sie sich ehrlich machen und ihre Kosten klar kommunizieren. Weder diese Forderung noch die Auseinandersetzungen vor Gericht sind neu.

Klarheit und Verständlichkeit ist das Gebot der Stunde

Banken müssen sich trotz komplexer rechtlicher Rahmenbedingungen auf mehr Klarheit und Verständlichkeit einstellen. Wer Gebühren verlangt, muss diese offen darlegen. In einer digitalen Welt, in der Finanzentscheidungen schnell getroffen werden, darf es keine versteckten Kosten mehr geben – sonst könnte der nächste BGH-Beschluss bereits bevorstehen.

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