EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die in der Ampel-Koalition umstrittene anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland gekippt. Die Luxemburger Richter erklärten die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung für nicht vereinbar mit europäischem Recht. Die Regelung zur Aufklärung von Verbrechen ist in Deutschland seit Jahren umstritten. Nach der ursprünglichen Ausgestaltung waren Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Verkehrsdaten anlasslos zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Der Münchner Internetanbieter SpaceNet AG klagte gegen die Regelung und hatte 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht Köln Erfolg. Daraufhin setzte die Bundesregierung die Anwendung aus, ging aber vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berufung, das den Fall dem EuGH vorlegte. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat wiederholt betont, dass sie eine Datenspeicherung zur Aufklärung schwerer Straftaten wie etwa sexuelles Missbrauchs von Kindern für erforderlich hält. Zuständig für das Dossier ist allerdings das Bundesjustizministerium. Ressortchef Marco Buschmann von der FDP vertritt die Position, dass es allenfalls eine anlassbezogene Datenspeicherung mit richterlichem Beschluss geben könne.