Strafprozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn ausgesetzt
Gericht setzt Prozess gegen
Ex-VW-Chef Winterkorn aus
ste Hamburg
Der Strafprozess gegen den früheren Volkswagen-Konzernchef Martin Winterkorn im Zusammenhang mit dem 2015 aufgeflogenen Dieselabgasskandal ist einen Monat nach dem Start vorerst geplatzt. Die 16. Strafkammer am Landgericht Braunschweig setzte die Hauptverhandlung aus und hob alle anberaumten Fortsetzungstermine auf, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Grund ist die gesundheitliche Verfassung des 77-Jährigen.
Der Kammer liege inzwischen das medizinische Sachverständigengutachten zur Frage der Reise- und Verhandlungsfähigkeit von Winterkorn vor, gab das Gericht bekannt. Demnach werde Winterkorn aus gesundheitlichen Gründen „mindestens in den nächsten Monaten“ nicht in der Lage sein, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Der Prozess gegen den von Anfang 2007 bis zum 25. September 2015 amtierenden VW-Vorstandschef könne daher nicht innerhalb der gesetzlich festgeschriebenen Unterbrechungsfrist fortgesetzt werden. Die Kammer will eine Neuansetzung des Verfahrens für das erste Quartal 2025 prüfen.
Unfall im häuslichen Umfeld
Am 23. September hatte das Gericht mitgeteilt, nach einem Umfeld im häuslichen Umfeld befinde sich Winterkorn in stationärer Behandlung. Zwei folgende Fortsetzungstermine des am 3. September gestarteten Prozesses wurden aus gesundheitlichen Gründen des Angeklagten aufgehoben.
Das Verfahren hätte bereits im September 2021 beginnen sollen, war aber wegen festgestellter Verhandlungsunfähigkeit Winterkorns vom Verfahren gegen vier weitere ehemalige Führungskräfte von VW abgetrennt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. Winterkorn muss sich wegen Vorwürfen aus drei Anklagen aus den Jahren 2019 und 2021 verantworten, die mittlerweile zu einem Verfahren verbunden wurden und gemeinsam verhandelt werden. Angesetzt wurden 89 Termine bis September 2025.
Drei Anklagen
Der frühere VW-Chef weist die Anschuldigungen zurück. In dem Verfahren geht es neben dem Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs um den Vorwurf der uneidlichen Falschaussage vor einem Bundestags-Untersuchungsausschuss im Januar 2017 sowie um den Vorwurf der Marktmanipulation.