Cum-Cum-Geschäfte
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Erste Anklage wegen Cum-Cum-Geschäften
Nach Ablehnung des LG Wiesbaden in einem Cum-Cum-Sachverhalt hat das OLG Frankfurt die Anklage zugelassen. Wer in der Vergangenheit an Cum-Cum-Geschäften beteiligt war, sollte dringend prüfen, ob die Notwendigkeit einer Anzeige oder sogar einer strafbefreienden Selbstanzeige besteht.