Restrukturierung

Aktionärsschützer geben bei Varta nicht klein bei

Der Widerstand von Aktionärsvertretern gegen den Restrukturierungsplan des Batterieherstellers Varta hält an. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz kündigt Verfassungsbeschwerde an.

Aktionärsschützer geben bei Varta nicht klein bei

Aktionärsschützer geben
bei Varta nicht klein bei

DSW kündigt Verfassungsbeschwerde an

hek Frankfurt

Nach der Inkraftsetzung des Restrukturierungsplans für den Batteriehersteller Varta kündigt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine Verfassungsbeschwerde an. In der vergangenen Woche hatte das Landgericht Stuttgart alle Beschwerden gegen das Sanierungskonzept verworfen und keine Rechtsmittel zugelassen. Damit wurde das Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) rechtskräftig. Die DSW vertritt nach eigenen Angaben rund 1.000 Anleger.

Die Kritik entzündet sich daran, dass die freien Aktionäre kein Bezugsrecht für die beabsichtigte Kapitalerhöhung erhalten, wohl aber Großaktionär Michael Tojner. Dies bedeute für den Streubesitz den vollständigen Verlust ihres Eigentums ohne die Möglichkeit, an der Zukunft von Varta zu partizipieren. Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat angekündigt, per Verfassungsbeschwerde gegen die Varta-Restrukturierung vorzugehen. Ein erster, bereits vor dem gerichtlichen Beschluss unternommener Anlauf war gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde nicht annahm.

Die DSW bekräftigt ihre Forderung nach einer StaRUG-Reform: „Spätestens mit dem Verkauf der sanierten Leoni AG an die Chinesen nach Enteignung der freien Aktionäre unter Zweckentfremdung des StaRUG hat sich das erhebliche Missbrauchspotenzial des Gesetzes gezeigt, welches zu diesem Zweck nie vom Gesetzgeber geschaffen wurde“, sagt Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

Mit dem Kapitalschnitt auf null verlieren alle bisherigen Varta-Aktionäre ihr Kapital. Die Börsennotierung wird eingestellt. Am Dienstag wurde die Aktie noch gehandelt – zu Kursen um 0,90 Euro.

Scharfe Kritik äußert die DSW am Restrukturierungsgericht. Das Landgericht Stuttgart habe sich materiell mit den Argumenten der Aktionäre nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt. Auch habe es keine fallbezogene Würdigung der vorgebrachten Argumentationskette gegeben. „Offensichtlich heiligt hier für das Landgericht der Zweck – eine zügige Sanierung – die Mittel“, moniert Tüngler. Es sei erschreckend, dass den Aktionären mit einer „schlicht lapidaren Argumentation“ der Weg zum Bundesgerichtshof versperrt worden sei.

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