Britische Massenklage gegen Facebook
hip London
Die Wettbewerbsrechtsexpertin Liza Lovdahl Gormsen hat beim britischen Wettbewerbsberufungsgericht eine Massenklage gegen Meta (früher: Facebook) eingereicht. Es geht um 2,3 Mrd. Pfund Schadenersatz. Sie lässt sich von Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan vertreten. Finanzielle Unterstützung kommt vom Prozessfinanzierer Innsworth. Sowohl die Kanzlei als auch Innsworth haben Erfahrung mit Massenklagen.
„Ich bringe diese Klage an den Start, um den 44 Millionen Briten, deren Daten von Facebook ausgenutzt wurden, Milliarden von Pfund an Entschädigung zu sichern“, sagte Lovdahl Gormsen. Das US-Internetunternehmen habe seine dominante Marktposition missbraucht, argumentiert die Initiatorin der Klage. Es habe seine Nutzer gezwungen, Bedingungen zuzustimmen, die ihm ermöglichten, mit ihren Daten Milliarden zu verdienen. Die Nutzer seien dagegen leer ausgegangen. Zu den von ihr kritisierten Praktiken gehört Facebook Pixel, ein Werkzeug, das von Dritten eingesetzt werden kann, um das Verhalten von Facebook-Nutzern auf ihren Websites zu verfolgen. Die „Opt-out“-Klage bezieht sich auf die Jahre 2015 bis 2019, in denen schätzungsweise 44 Millionen Briten das soziale Netzwerk in Anspruch nahmen. Die Betroffenen müssen sich nicht aktiv beteiligen, um in den Genuss von Entschädigungsleistungen zu kommen, sollte Lovdahl Gormsen Erfolg haben. Sie haben Teil am Schadenersatzanspruch, solange sie sich nicht aktiv dagegenentscheiden (Opt-out).
Meta verwies darauf, dass die Dienste des Unternehmens für seine Nutzer kostenlos seien. Zudem hätten sie wesentliche Möglichkeiten der Kontrolle darüber, welche Daten sie auf den Plattformen der Gesellschaft mit wem teilten. Man habe schwer investiert, um ihnen die dafür erforderlichen Werkzeuge an die Hand zu geben. Lovdahl Gormsen unterrichtete zuvor an der London School of Economics. Sie ist Senior Fellow am Britischen Institut für Internationales und Vergleichendes Recht sowie Co-Direktorin des Competition Law Forum.