Brüssel segnet Beihilfen für Condor erneut ab
fed Frankfurt
Europas Wettbewerbshüter haben nach erneuter Prüfung staatliche Beihilfen im Volumen von 321 Mill. Euro für den Ferienflieger Condor abermals genehmigt. Die Extrarunde war notwendig geworden, weil die erste beihilferechtliche Bewilligung der EU-Kommission im vergangenen Jahr vom EU-Gericht gekippt wurde.
Ausgangspunkt des Falls ist die finanzielle Unterstützung, mit der Deutschland der schwer angeschlagenen Condor unter die Arme gegriffen hatte – konkret war das ein Schuldenerlass für ein staatlich verbürgtes KfW-Darlehen, eine Umstrukturierung von Rückzahlbedingungen und ein Zinserlass. Alle diese Maßnahmen wurden von der EU-Kommission im Sommer 2021 für vereinbar mit EU-Beihilferecht erachtet.
Richter kippen erste Entscheidung der Wettbewerbshüter
Die Sache landete anschließend vor Gericht. Tatsächlich erklärte das EU-Gericht die Entscheidung für nichtig. Die Luxemburger Richter beanstandeten 2024 in ihrem Urteil, dass nicht angemessen überprüft worden sei, ob der deutsche Staat eine ausreichende Vergütung dafür erhalten habe, dass er Condor Schulden erlassen habe – und dass die ehemaligen Anteilseigner und die Inhaber nachrangiger Schuldtitel in ausreichendem Maße an der Umstrukturierung beteiligt worden seien.
Nach nochmaliger Prüfung ist die EU-Kommission nun zum Ergebnis gelangt, dass „Condor und sein neuer privater Investor Attestor einen erheblichen Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten“ tragen, da sie mehr als 70% dieser Kosten finanzierten. Erinnert wird daran, dass die Altaktionäre den gesamten Wert ihrer Investition verloren haben. „Dies bedeutet, dass eine vollständige Lastenteilung erreicht wurde, dass die Beihilfe kein Moral-Hazard-Problem aufwirft und dass Deutschland einen ausreichenden Anteil an den künftigen Gewinnen erhalten hat“, unterstreicht die EU-Kommission.