Bund darf Uniper übernehmen
ab Düsseldorf
Die EU-Kommission hat unter fusionsrechtlichen Aspekten keine Einwände gegen die Verstaatlichung von Uniper. Die Übernahme durch den deutschen Staat werfe keine Wettbewerbsbedenken auf, urteilte die Brüsseler Behörde. Damit ist allerdings nur ein Teil der erforderlichen Genehmigungen erteilt, muss die Verstaatlichung doch vor allem unter beihilferechtlichen Aspekten und damit unter dem Aspekt etwaiger Wettbewerbsverzerrungen unter die Lupe genommen werden. Hierfür fehlte am Freitag bis Redaktionsschluss noch grünes Licht aus Brüssel. Im Fokus stehen dabei Auflagen, mit denen Uniper zum Abtrennen einzelner Geschäftsaktivitäten gezwungen werden könnte. Idealerweise wird die Genehmigung noch vor der außerordentlichen Hauptversammlung am Montag erteilt. Dort sollen die Aktionäre u. a. die Kapitalmaßnahmen zum Einstieg des Staates absegnen.