Ceconomy-Aktionäre machen den Weg frei
ab Köln – Mit überwältigender Mehrheit haben die Aktionäre des Handelskonzerns Ceconomy den für die Bereinigung der Gesellschafterstruktur erforderlichen Kapitalmaßnahmen zugestimmt. Alle Tagesordnungspunkte der außerordentlichen Hauptversammlung wurden bei einer Präsenz von gut 80 % des Grundkapitals mit Mehrheiten von jeweils mehr als 97 % beschlossen.
Doch wie sich im Vorjahr gezeigt hatte, ist die Bereinigung der Gesellschafterstruktur zwischen Ceconomy, der Media-Saturn-Holding (MSH) und Convergenta, der Vermögensverwaltungsgesellschaft von Familie Kellerhals, damit noch nicht in trockenen Tüchern. Denn auch im Februar 2021 hatten sich die Aktionäre mit breiter Mehrheit für den Anteilstausch der Minderheitsbeteiligung von Convergenta an der MSH in eine Beteiligung an der MSH-Obergesellschaft Ceconomy ausgesprochen. Anfechtungsklagen und ein gescheitertes gerichtliches Freigabeverfahren vereitelten jedoch den Vollzug.
Entsprechend musste Ceconomy nun einen zweiten Anlauf unternehmen, um die im Dezember 2020 vereinbarte Transaktion zu vollenden. Trotz der inzwischen veränderten Bewertungen hat sich an den Parametern für die Transaktion nichts geändert. Convergenta erhält für die MSH-Beteiligung von 21,6 % eine Mischung aus Aktien, Wandelanleihen und 130 Mill.Euro in bar. Aufgrund des geringeren Ceconomy-Kurses fällt der implizite Kaufpreis jedoch etwas geringer aus als die im Vorjahr kommunizierten 815 Mill. Euro. Mit der Transaktion tauscht Convergenta ihre MSH-Beteiligung in eine direkte Beteiligung an Ceconomy und steigt damit zur größten Einzelaktionärin der Obergesellschaft, die künftig 100 % an MSH hält, auf. Allein die Aktienkomponente macht knapp 26 % am Grundkapital aus.
Vorstandschef Karsten Wildberg warb eindringlich um die Zustimmung der Aktionäre: „Die Transaktion schafft in jeder Hinsicht Wert.“ Neben der Senkung der Verwaltungskosten und der Beschleunigung von Entscheidungen eröffnet der Anteilstausch Ceconomy auch den Zugang zu umfangreichen Verlustvorträgen. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Gegenleistung und Unternehmensbewertungen hat sich Ceconomy mehrere externe Gutachten eingeholt.
Die außerordentliche Hauptversammlung nutzten die Düsseldorfer auch, um die Vorzugsaktien, an deren Votum die Transaktion 2021 gescheitert war, endgültig abzuschaffen. Hierfür war auch ein Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre erforderlich. Die Umwandlung wurde mit 98,8 % beschlossen, erforderlich war eine Dreiviertelmehrheit.
Wenngleich Ceconomy und MSH weder in der Ukraine noch in Russland operativ unterwegs sind, gibt es eine indirekte Betroffenheit. Denn noch ist MSH mit 15 % an M.Video, dem russischen Marktführer im Elektronikhandel beteiligt. Der Zugang zu den Anteilen und die Ausübung der damit in Verbindung stehenden Rechte sei erheblich eingeschränkt, sagte Wildberger und ergänzte: „Wir prüfen gerade verschiedene Optionen, um eine Lösung für diese Finanzbeteiligung zu finden.“ Die Möglichkeiten für einen Verkauf seien derzeit eingeschränkt.
Die Beteiligung stehe aktuell mit 43 Mill. Euro in den Büchern. Das sei der maximal im Feuer stehende Betrag, führte Finanzvorstand Florian Wieser aus. Die Wertschwankungen würden ergebnisneutral erfasst. Im zweiten Quartal des laufenden Geschäftsjahres (per 30. September) stand bereits eine Wertkorrektur von 96 Mill. Euro an.
Wertberichtigt Seite 6