Kartellrecht

China reformiert Antimonopolgesetz

Die chinesische Regierung hat eine Revision des aus dem Jahr 2008 stammenden Antimonopolgesetzes vom Ständigen Ausschuss des Volkskongresses verabschieden lassen, mit der insbesondere neue Regeln zur Begrenzung der Marktmacht von Internet- und Technologiefirmen eine gesetzliche Basis bekommen sollen.

China reformiert Antimonopolgesetz

nh Schanghai

Die chinesische Regierung hat eine Revision des aus dem Jahr 2008 stammenden Antimonopolgesetzes vom Ständigen Ausschuss des Volkskongresses verabschieden lassen, mit der insbesondere neue Regeln zur Begrenzung der Marktmacht von Internet- und Technologiefirmen eine gesetzliche Basis bekommen sollen. Einer Mitteilung der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua zufolge wird das überarbeitete Antimonopolgesetz am 1. August in Kraft treten. Wie in China üblich, dürfte der volle Gesetzesinhalt erst in letzter Minute veröffentlicht werden. Bislang ist nur ein Vorschlagsdokument vom Oktober vorigen Jahres im Umlauf, aus dem die Stoßrichtung der Initiative erkennbar ist.

Auch wenn sich die bislang erste Veränderung des chinesischen Antimonopolgesetzes letztlich auf alle Branchen beziehen dürfte, scheint es Peking vor allem darum zu gehen, die 2008 noch wenig bedeutsame und weitgehend unregulierte Tech-Branche in ein gesetzliches Korsett zu spannen, das Marktmachtmissbrauch via Datenkontrolle, Algorithmengestaltung und nicht zuletzt auch Kapitaleinsatz und Beteiligungsaktivitäten mit berücksichtigt. Laut dem ersten Vorschlag wird ein neuer Artikel in das Gesetz eingeführt, der sich auf den Betrieb von Online-Plattformen und Kundenapps bezieht.

Bei der neuen Gesetzesversion scheinen einerseits Datenschutzaspekte des breiten Verbraucherpublikums eine Rolle zu spielen und andererseits Wettbewerbsregeln, die die Dominanz der größten chinesischen Tech-Firmen – allen voran der E-Commerce-Marktführer Alibaba und der Social-Media-Platzhirsch Tencent – eingrenzen.

Gleichzeitig findet sich ein neuer Passus zur „Anregung der Innovationskraft“, von dem vermutet werden darf, dass er auf Wettbewerbspraktiken abzielt, die kleineren chinesischen Tech-Unternehmen und Start-up-Firmen eine Stärkung ihrer Marktposition oder den Markteintritt erschweren.

Im neuen Gesetz dürfte vor allem die bisherige Obergrenze der Strafen für Regelverstöße wegfallen. Sie war auf nur 500000 Yuan (etwa 70000 Euro) fixiert.

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