Didi verstört Anleger mit Delisting-Votum
nh Schanghai
In der Saga um den unheilvollen Börsengang des chinesischen Fahrdienstanbieters und Technologiekonzern Didi Global an der New Yorker Nasdaq stehen die Anleger erneut vor schlechten Nachrichten. Die Ende Juni 2021 gegen den Willen der chinesischen Regierung mit einem 4,4 Mrd. Dollar schweren Initial Public Offering (IPO) an die Nasdaq gekommene Didi Global wird sich nach zahlreichen Anfeindungen und Restriktionen chinesischer Behörden nun möglichst rasch von der Wall Street verabschieden, und zwar ohne sich zuvor über ein Zweitlisting in Hongkong eine fortlaufende Börsenpräsenz zu sichern. Einer Ankündigung von Didi zufolge soll es am 23. Mai auf einer Hauptversammlung zum Votum über ein Delisting, also die Aufgabe der Börsennotiz in den USA kommen, wobei die Entscheidung feststeht.
Didi hatte vor einigen Wochen auf Druck der Pekinger Regierung hin ihre Pläne zum Delisting von der Nasdaq verkündet. Allerdings war vorgesehen, dass Didi zuvor ein Zweitlisting ohne begleitende Kapitalaufnahme an der Hongkonger Börse anstrengen würde. Auf diese Weise hätten die Didi-Aktionäre in den USA die Möglichkeit zu einem relativ reibungslosen Tausch ihrer Aktien in Hongkonger Didi-Titel erhalten. Nun gilt es als unsicher, ob und wann Didi nach dem Delisting in den USA wieder an eine Börse zurückkehren kann. Die Didi-Aktie hatte am Montag in Reaktion auf die Nachricht weitere 18% verloren und liegt nun bereits 86% unter der Erstnotiz am 30. Juni. Damit verbindet sich eine Marktwerteinbuße von gut 58 Mrd. Dollar (53 Mrd. Euro). Im Schlussquartal 2021 verzeichnete Didi einen Rückgang der Konzernerlöse um 13% auf 40,8 Mrd. Yuan.