EuGH urteilt zu Lkw-Kartell
Reuters Frankfurt/Brüssel
Auch Müllfahrzeuge von Daimler sind nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Teil des von der EU geahndeten Lkw-Kartells gewesen. Demnach gehörten Sonderfahrzeuge einschließlich Müllfahrzeugen zu den Produkten, die von der 2016 beschlossenen Kartellstrafe der Europäischen Kommission betroffen seien, erklärte der EuGH in einem Urteil vom Montag.
Die EU-Kommission hatte 2016 wegen rechtswidriger Preisabsprachen ein Bußgeld von mehr als 3 Mrd. Euro verhängt. Das traf neben Daimler Truck die Lkw-Hersteller MAN, Volvo/Renault, DAF und Iveco. Mehrere Lkw-Besitzer vertraten die Auffassung, ihnen sei beim Kauf der Fahrzeuge wegen Preisabsprachen ein Schaden entstanden. Sie klagten daraufhin auf Schadenersatz.
Daimler Truck bezeichnete die nun getroffene Auslegung zu Sonderfahrzeugen als nicht verständlich. Zu möglichen Folgen wie etwaigen Schadenersatzklagen von Entsorgungsbetrieben, die im Besitz betroffener Müllwagen sind, teilte der Konzern mit: „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unseren Kunden kein Schaden entstanden ist.“ Die Nutzfahrzeugsparte Daimler Truck wurde im Dezember des vergangenen Jahres aus dem Daimler-Konzern herausgelöst.