Google ficht EU-Strafe vergebens an
fed Frankfurt
Der US-Internetkonzern Google ist mit dem Versuch gescheitert, eine von der EU-Kommission verhängte Milliardenstrafe wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung abzuwenden. Das EU-Gericht, quasi die für Wirtschaftssachen zuständige erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs, bestätigte am Mittwoch den Sanktionsbeschluss der EU-Kommission gegen Google weitgehend. Die Strafe – übrigens die höchste, die Europas Wettbewerbshüter bislang je wegen Marktmissbrauchs verhängt haben – wurde lediglich geringfügig reduziert, nämlich auf 4,1 Mrd. Euro. Die EU-Behörde hatte das US-Unternehmen ursprünglich zu einer Buße von 4,3 Mrd. Euro verdonnert.
Die Brüsseler Beamten hatten Google vorgeworfen, dass der Konzern Herstellern von Mobilgeräten wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen auferlegt hatte. In den Vertriebsvereinbarungen waren die Produzenten verpflichtet worden, Browser und Such-App vorzuinstallieren – Google Search und Chrome. Zudem wurden ihnen die erforderlichen Lizenzen dafür nur unter der Auflage erteilt, dass sich die Hersteller verpflichteten, keine Geräte zu verkaufen, die nicht mit von Google zugelassenen Versionen des Betriebssystems Android ausgestattet waren. Auch wurden Anteile an bestimmten Werbeerlösen nur dann an die Hersteller und an Netzbetreiber weitergereicht, wenn diese zusagten, „auf einem im Voraus festgelegten Sortiment von Geräten keinen konkurrierenden allgemeinen Suchdienst vorzuinstallieren“.
„Für die EU-Kommission ist das ein enorm wichtiger Erfolg“, kommentiert der Kartellrechtsexperte Silvio Cappellari von der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz das Urteil. Er erinnert daran, dass EU-Kommissarin Margrethe Vestager zuletzt in der öffentlichen Kritik stand, weil einige Beschlüsse der EU-Kommission keinen Bestand vor dem EU-Gerichtshof hatten – beispielsweise die Marktmissbrauchsverfahren gegen die Halbleiterriesen Intel und Qualcomm. Besonders wichtig sei, dass das Gericht „vollumfänglich den engen Ansatz der EU-Kommission bei der Marktabgrenzung und dann auch das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung von Google bestätigt hat“, argumentiert Cappellari. Diese Feststellungen dürften aller Voraussicht nach in die demnächst anstehende Analyse einfließen, ob Google eine sogenannte Gatekeeper-Stellung im Sinne der EU-Vorgaben für digitale Märkte hat, was wiederum Weiterungen für den Verhaltensspielraum des Unternehmens haben könnte.
Beifall bekam das Gericht aus dem EU-Parlament. Der grüne Abgeordnete Rasmus Andresen unterstrich: „Das Urteil stärkt dem EU-Wettbewerbsrecht den Rücken.“ Der CDU-Europaparlamentarier Andreas Schwab begrüßte ebenfalls die Entscheidung der Richter. Es bestätige die Notwendigkeit, „solche marktschädigenden Praktiken im Digitalen Raum durch spezifische Vorabverpflichtungen zu verbieten“. Der CSU-Wirtschafts- und Finanzexperte Markus Ferber nannte das Urteil „ein klares Zeichen für fairen Wettbewerb in der digitalen Welt“.