Immobilienentwickler

China Evergrande wird zum Abwicklungsfall

Ein Hongkonger Gericht hat nach langem Hin und Her die Auflösung des massiv überschuldeten chinesischen Bauträgers Evergrande angeordnet. Von einer Zerschlagung der Gesellschaft ist man allerdings noch weit entfernt.

China Evergrande wird zum Abwicklungsfall

China Evergrande wird zum Abwicklungsfall

Hongkonger Gericht ordnet Liquidationsverfahren für überschuldeten Immobilienentwickler an – Tatsächliche Umsetzung auf dem Festland in der Schwebe

Ein Hongkonger Gericht hat nach langem Hin und Her die Auflösung des massiv überschuldeten chinesischen Bauträgers Evergrande angeordnet. Von einer Zerschlagung der Gesellschaft ist man allerdings noch weit entfernt. Dazu bedarf es einer Umsetzung auf Chinas Festland, wo ein anderes Rechtssystem herrscht.

nh Schanghai

Mit der Anordnung eines Konkursverfahrens für den zahlungsunfähigen Bauträger Evergrande tritt die Verschuldungskrise bei chinesischen Immobilienentwicklern in eine neue Phase. Ein Hongkonger Gericht gab am Montag einem von verschiedenen Anleihegläubigergruppen unterstützten Liquidationsantrag statt, der nun allerdings einer äußert komplexen und voraussichtlich langwierigen insolvenzrechtlichen Umsetzung auf dem chinesischen Festland harrt.

Verzögerungstaktik

Das vor 18 Monaten gestartete Gerichtsverfahren war von Evergrande durch immer neue Manöver und die Inaussichtstellung von Restrukturierungs-und Umschuldungsplänen verzögert worden, denen die Gesellschaft dann jeweils nicht nachkam. Dabei wurde die Kommunikation mit Bondgläubigern auf ein absolutes Minimum begrenzt.

Die Aussichten auf eine Umschuldungslösung und den Erhalt der Evergrande Group als Going Concern wurden dann Ende September vergangenen Jahres von Nachrichten über die Festnahme des Evergrande-Gründers und -Chairman Hui Ka Yan sowie von zwei weiteren früheren Spitzenmanagern nochmals drastisch verschlechtert. Dennoch gelang es Evergrande an zwei weiteren, bereits als „Showdown“ gewerteten Gerichtsterminen am 30. Oktober und am 5. Dezember nochmals, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

„Genug ist genug“

Mit dem erneuten Aufschub bis 29. Januar ist Evergrandes rechtliche Hinhaltetaktik endgültig ausgereizt worden. Seitens der zuständigen Hongkonger Richterin Linda Chan hieß es am Montag plakativ: „Ich denke, es ist Zeit für das Gericht zu sagen: Genug ist genug.“ Evergrande sei nach eineinhalbjähriger Anhörungsdauer weiterhin nicht in der Lage, einen konkreten Vorschlag für eine Restrukturierung vorzuweisen. Angesichts fehlender Fortschritte für die Vorlage eines tragfähigen Umstrukturierungsplans sei die Anordnung eines Abwicklungsverfahrens angemessen.

Bei der Anwaltsfirma Kirkland & Ellis, die eine als Ad-hoc-Gläubiger bezeichnete separate Gruppe von großen institutionellen Investoren vertritt, hieß es am Montag, Evergrande habe es stets unterlassen, auf die Bondgläubiger einzugehen, und habe sich den Ausgang des Verfahrens selbst zuzuschreiben. Noch am Nachmittag wurde die auf Restrukturierungsfälle spezialisierte Beratungsfirma Alvarez & Marsal vom Gericht mit der Durchführung des Abwicklungsverfahrens beauftragt.

Für Evergrande gibt es zwar die Möglichkeit, die Gerichtsentscheidung anzufechten, doch hätte ein etwaiges Berufungsverfahren zunächst keine aufschiebende Wirkung für den Fortgang des Abwicklungsprozederes.

Enorme Hindernisse

Die eigentlichen Schwierigkeiten einer tatsächlichen Auflösung des Evergrande-Konzerns und der Verwertung seiner Aktiva liegen in der noch völlig offenen Frage, inwieweit die Entscheidung des Hongkonger Gerichts von den der chinesischen Parteipolitik unterstellten Gerichtsbarkeiten auf dem Festland überhaupt und, wenn ja, in welchem Zeitraum nachvollzogen werden. In diesem Zusammenhang gibt es praktisch keine Präzedenzfälle, aus denen sich konkrete Schlüsse ziehen ließen.

Tatsächlich gibt es ein 2021 beschlossenes Arrangement zwischen Hongkong und Festlandchina für die gegenseitige Anerkennung von Insolvenzverfahren, es beschränkt sich aber auf Gerichtsbarkeiten in den Großstädten Schanghai, Shenzhen und Xiamen. Zwar liegt der Hauptsitz des Evergrande-Konzerns in Shenzhen, die Immobilienaktivitäten der Gruppe verteilen sich jedoch auf regionale Firmen, wobei die Kerneinheit Hengda Real Estate in der vom Abkommen nicht erfassten Großstadt Guangzhou verankert ist.

Abseits eines übergreifenden Beschlusses einer Gerichtsbarkeit in der Volksrepublik werden die Liquidationsverwalter auf quasi unüberwindbare Probleme stoßen, Aktiva von Evergrande in einen Verwertungspool einzubringen und Ansprüche von Bondgläubigern abzudecken, heißt es bei Rechtsexperten.

Magere Aussichten

Die Ad-hoc-Gruppe vereint Gläubiger, die ein Drittel des von Evergrande im Hongkonger Offshore-Markt emittierten und seit Ende 2021 nicht mehr bedienten Anleihevolumens über 19 Mrd. Dollar vertreten. Gegenwärtig wird mit einer Verwertungsquote aus der Konkursmasse von bestenfalls 3% gerechnet. Die mageren Aussichten für Investoren spiegeln sich in Kellerkursen wider. Evergrande-Dollarbonds liegen nahe bei 1 Cent zum Dollar. Die in Hongkong notierte Aktie der Evergrande Group fiel am Montag um 21% auf ein Allzeittief bei 0,16 HK-Dollar ab. Damit verbindet sich ein Börsenmarktwert von umgerechnet 250 Mill. Euro.

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