Anleihebedingungen

Immobilienunternehmen Accentro braucht schon wieder Hilfe

Die bisher letzte Rettungsaktion liegt erst wenige Monate zurück. Nun braucht die Immobilienfirma Accentro abermals Zugeständnisse der Anleihegläubiger. Diesmal geht es um die Schuldengrenze.

Immobilienunternehmen Accentro braucht schon wieder Hilfe

Accentro braucht schon wieder Hilfe

Abwertungen führen zu Verletzung von Anleihebedingungen

hek Frankfurt

Wenige Monate nach der vorangegangenen Rettungsaktion benötigt das Immobilienunternehmen Accentro abermals die Unterstützung der Bondholder. Diesmal geht es um die Verletzung von Anleihebedingungen. Aufgrund von Abschreibungen auf den Immobilienbestand kann die börsennotierte Gesellschaft nach eigenen Angaben die Beschränkung für die Nettofinanzschulden nicht einhalten. Die Bondholder können daher ihre Forderungen fällig stellen. Das wäre das Ende für Accentro.

Im Januar 2023 hatte Accentro mit Anleihegläubigern eine Umschuldung ausgehandelt. Bereits im November befand sich das kleine Unternehmen abermals in einer Schieflage, weil man sich außerstande sah, fällige Zinsen und vereinbarte Sondertilgungen zu leisten. Jetzt bringen als außerordentlich eingestufte Abwertungen von Immobilien die Gruppe erneut in Bedrängnis. Die Höhe der Wertkorrekturen wird mit 50 Mill. bis 60 Mill. Euro angegeben. Daher droht für das Geschäftsjahr 2023 ein höherer zweistelliger Millionenverlust.

IDW-S6-Gutachten

Des Weiteren kündigt Accentro an, ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 in Auftrag zu geben. Eine positive Fortführungsprognose ist in der Regel Voraussetzung für Zugeständnisse von Kreditgebern. Im Feuer stehen zwei Anleihen im Gesamtvolumen von 325 Mill. Euro.

Accentro ist auf den Blockankauf von Wohnungen und ihre Weiterveräußerung spezialisiert. Der Buchwert des Portfolios lag Ende September 2023 bei 590 Mill. Euro.

Die Abwertungen begründet Accentro mit der eingetrübten Lage am Immobilienmarkt, dem reduzierten Transaktionsvolumen, der hohen Inflationsrate und den Zinsanhebungen der EZB. Zudem wird auf den „sehr konservativen Bewertungsansatz“ im Jahresabschluss 2023 verwiesen. Die Wertansätze stammen aus unabhängigen Bewertungsgutachten.

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