Kartellamt fasst bei Google nach
hei Frankfurt
Im Verfahren des Bundeskartellamtes zur Prüfung des Online-Angebotes „Google News Showcase“ ist der Suchmaschinengigant mit einer Reihe von Zugeständnissen auf die Wettbewerbshüter zugegangen. Das neue Produkt gibt Verlagen die Möglichkeit, ihre jeweiligen Inhalte in sogenannten „Story Panels“ in hervorgehobener Darstellung zu präsentieren. Diese „Story Panels“ der Verlage werden in den Angeboten Google News und Google Discover angezeigt. Das Kartellamt hatte im Juni ein Verfahren zur Prüfung von Google News Showcase eingeleitet, um sicherzustellen, dass es dabei nicht zu einer Diskriminierung einzelner Verlage kommt. Auch dürfen Google-Inhalte nicht bevorzugt und konkurrierende Angebote nicht behindert werden.
Bei dem Verfahren machen die Kartellwächter Gebrauch vom neuen Paragrafen 19a im deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das es ermöglichen soll, insbesondere große Unternehmen der Digitalwirtschaft mit weitreichender Marktmacht frühzeitig in die Schranken zu weisen. Die Bonner Behörde hört sich nun in der Verlagsbranche um, ob die Zugeständnisse von Google dort als ausreichend angesehen werden, um einen wirtschaftlich gesunden Wettbewerb zu erhalten.
Google sagte dazu auf Reuters-Anfrage lediglich, man habe bereits einige Anpassungen vorgenommen sowie weitere Verbesserungen vorgeschlagen. Zugleich hob der Konzern hervor, man setze die „Arbeit am Programm Google News Showcase zusammen mit unseren Verlagspartnern fort, um Qualitätsjournalismus in Deutschland und anderswo zu unterstützen“. Inzwischen seien mehr als 700 Publikationen weltweit Teil von Showcase, darunter mehr als 90 Titel aus Deutschland. Mit Blick auf das Nachrichtenangebot Google News Showcase hatte unter anderem die Verwertungsgesellschaft Corint Media Beschwerde beim Kartellamt gegen den Online-Riesen erhoben. Die Verwertungsgesellschaft, die die Leistungsschutzrechte von Medienhäusern vertritt, hatte Google bereits im Oktober einen Lizenzvertrag vorgelegt. Demnach fordert Corint Media für die Nutzung von Presseinhalten wie Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern in der Suchmaschine eine Gebühr von 420 Mill. Euro für 2022.
Google weist dies zurück und betont, dass man Mehrwert für Verlage schaffe und mit Nachrichteninhalten keine nennenswerten Einnahmen erziele. Damit geht der Streit um den Nutzen der großen Internet-Plattformen für klassische Medienkonzerne, mit dem Australien im vergangenen Jahr bereits weltweit Aufsehen erregt hatte, auch hierzulande in eine neue Runde.