Mittelstand darf auf Befreiung von CO2-Grenzabgabe hoffen
Mittelstand darf auf Befreiung von CO2-Grenzabgabe hoffen
EU-Kommission schlägt Ausnahmeregelung für Importeure kleiner Mengen von Stahl, Aluminium oder Zement vor
fed Frankfurt
Die EU-Kommission nimmt sich im Zuge ihrer Bemühungen zum Bürokratieabbau den Grenzausgleichsmechanismus für CO2-Emissionen vor. Die EU-Behörde will vorschlagen, alle Importeure, die nur kleine Mengen von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Strom, Düngemittel oder Wasserstoff in die EU einführen, von der Kohlendioxid-Grenzabgabe auszunehmen. Das geht aus einem Entwurf für eine EU-Verordnung zur Vereinfachung des „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) hervor, der in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll und der Börsen-Zeitung vorliegt. Nach Angaben des EU-Abgeordneten Peter Liese würden den Kommissionsplänen zufolge 91% der bisher von den Berichtspflichten erfassten Unternehmen komplett befreit werden.
Vom Anwendungsbereich des Ausgleichsmechanismus sollen alle Importeure ausgenommen werden, die weniger als 50 Tonnen per annum in die EU einführen. In dem Entwurf heißt es dazu: Ein massenbasierter Schwellenwert von 50 Tonnen „würde die überwiegende Mehrheit der Importeure von den Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung befreien und gleichzeitig dafür sorgen, dass mehr als 99% der verbundenen Emissionen in den Geltungsbereich der CBAM fallen.“ In anderen Worten: Nach Ansicht der EU-Kommission entfaltet der Grenzausgleichsmechanismus auch dann fast genau die gleiche Wirkung, wenn einer großen Zahl von Importeuren der bürokratische Aufwand erlassen werde.
99-Prozent-Klausel
Vom nächsten Jahr an soll die Grenzabgabe einer Benachteiligung europäischer Unternehmen vorbeugen. Einfuhren werden dadurch verteuert, dass EU-Importeure CO2-Zertifikate kaufen müssen, deren Kosten sich an dem Preis orientieren, den EU-Unternehmen im Rahmen des Emissionshandels zahlen. Doch die Ermittlung der Grenzabgabe ist aufwändig, und mittelständische Unternehmen machen nach den Erfahrungen der EU-Kommission im Rahmen das aktuellen Testlaufs mit ihren Einfuhren und den damit verbundenen Schadstoffen nur eine absolute Randgröße aus. Deshalb will die EU-Behörde diese vielen Unternehmen davon entlasten − quasi weil ihre Importe hinsichtlich der Emissionen nicht weiter ins Gewicht fallen.
Um jedes Risiko einer ungewollten Ausweitung der Ausnahmen auszuschließen, schlägt die EU-Kommission in dem vorliegenden Entwurf vor, den Schwellenwert so festzusetzen, „dass sichergestellt ist, dass mindestens 99% der Emissionen, die in der Einfuhr von Waren und verarbeiteten Erzeugnissen gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 dieser Verordnung enthalten sind, nicht von dieser Ausnahmeregelung erfasst werden“.
Vereinfachungen für Konzerne
Jenseits der Befreiung von Importfirmen mit kleinem Volumen enthält der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission laut des Entwurfs „eine Reihe von Vereinfachungen für Importeure von CBAM-Waren oberhalb des Schwellenwerts, um ihnen die Einhaltung der komplexen Berichterstattungsanforderungen zu erleichtern“. Insbesondere werde das Genehmigungsverfahren vereinfacht und gestrafft, ebenso wie die Datenerhebung bei Drittlandproduzenten, die Berechnung der verbundenen Emissionen für bestimmte Waren und die Vorschriften für die Emissionsprüfung sowie die Berechnung der finanziellen Haftung des zugelassenen CBAM-Anmelders.