Restrukturierung

Nur wenige präventive Sanierungsverfahren

Das präventive Sanierungsverfahren (StaRUG) wird bislang nur selten genutzt. Lediglich 27 Fälle gab es im vergangenen Jahr. Seinen Nutzen entfaltet das Verfahren häufig indirekt dennoch.

Nur wenige präventive Sanierungsverfahren

sar Frankfurt

– Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren (StaRUG) wird auch im zweiten Jahr nach Inkrafttreten nur selten für Restrukturierungen genutzt. Das zeigt eine Umfrage unter den 24 Restrukturierungsgerichten in Deutschland durch die Fachpublikation INDat Report in Zusammenarbeit mit dem Rheinland-pfälzischen Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (Zefis). Den Antworten aller 24 Gerichte zufolge gab es 2022 insgesamt 27 StaRUG-Restrukturierungsvorhaben. Das sind nur wenige mehr als im ersten StaRUG-Jahr 2021, als 22 Vorhaben gezählt wurden.

Als präventives Sanierungsinstrument soll das StaRUG kriselnden Unternehmen, die noch nicht insolvenzreif sind, die Neuaufstellung ermöglichen. Klassische Anwendungsfälle sind Unternehmen, die zwar im Kern ein gesundes Geschäftsmodell haben, aber beispielsweise ihre Finanzierungsstruktur neu aufstellen müssen, weil die Kapitaldienstfähigkeit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist oder ein exogener Schock zu einer Schieflage geführt hat. Auch wenn die Fallzahlen gering sind, ist das Verfahren nicht zwingend wirkungslos: In der Praxis wird das StaRUG, allerdings gern auch als Drohkulisse genutzt, um Parteien wieder zurück an den Verhandlungstisch zu bekommen. Das StaRUG ermöglicht Mehrheitsentscheidungen, und bevor sie sich überstimmen lassen, suchen manche Gläubiger dann doch lieber noch einmal das Gespräch. So entfaltet das StaRUG häufig Wirkung, ohne dass ein Verfahren eröffnet wird.

In 16 Fällen wurde im vergangenen Jahr ein Restrukturierungsbeauftragter bestellt, um den Prozess zu begleiten. Von den 27 StaRUG-Restrukturierungen endeten sieben bereits mit der Zustimmung der Betroffenen zum Restrukturierungsplan, zwölf Verfahren waren zum Ende des Kalenderjahres noch bei Gericht anhängig. Das Ergebnis der weiteren Restrukturierungen ist offen, und nicht immer enden diese auch unter dem StaRUG-Regime. So ist es denkbar, dass der Schuldner das Vorhaben zurückzieht, ein Unternehmen in die Regelinsolvenz rutscht oder es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.

Kaum genutzt wird die Rolle des Sanierungsmoderators, der Verhandlungen als neutrale Instanz begleiten soll. Nur drei Sanierungsmoderationen wurden den Gerichten 2022 mitgeteilt, 2021 waren es fünf. Lediglich ein Verfahren endete mit einem gerichtlich bestätigten Sanierungsvergleich.

Wertberichtigt Seite 2