Schlappe für Ryanair
dpa-afx Luxemburg
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage der Fluggesellschaft Ryanair gegen ein millionenschweres deutsches Rettungsdarlehen für die Fluglinie Condor abgewiesen. Nach der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook hatte Deutschland eine Geldspritze in Höhe von 380 Mill. Euro zugunsten von Condor angemeldet, die von der EU-Kommission genehmigt wurde. Diese Beihilfe sei mit EU-Recht vereinbar gewesen, erklärte das Gericht.
Ryanair hatte den Beschluss der EU-Kommission angefochten und unter anderem ein fehlendes förmliches Prüfungsverfahren vor der Genehmigung geltend gemacht. Das Gericht wies dies zurück. Zudem habe Ryanair nicht widerlegen können, dass die finanziellen Schwierigkeiten von Condor hauptsächlich an der Insolvenz der Thomas Cook Gruppe lagen.
In ihrer Klage hatte Ryanair argumentiert, Condors Finanznot sei durch eine willkürliche Kostenverteilung innerhalb der Thomas Cook Gruppe entstanden. Gegen das Urteil kann noch beim Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden. Die Ryanair-Aktie legte am Mittwoch dennoch über 1,5% zu.