StaRUG-Sanierung bei Varta hat vor Gericht Bestand
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) übt scharfe Kritik daran, dass der angeschlagene Batteriehersteller Varta sich wie geplant über ein StaRUG-Verfahren sanieren kann. Die Beschwerden vor dem Landgericht Stuttgart wurden in dieser Woche endgültig zurückgewiesen, eine weitere Beschwerde ist nicht zugelassen. Damit ist der Restrukturierungsplan rechtskräftig. Einer Mitteilung von Varta zufolge wurden „sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen“.
Delisting steht bevor
Die Varta-Aktien, die im Verlauf der Sanierung bereits massiv an Wert verloren hatten, gaben am Freitag zeitweise mehr als 20% nach und bewegten sich um die 1-Euro-Marke. Noch vor einem Jahr war die Varta-Aktie fast 18 Euro wert.
Perspektivisch werden die Papiere jedoch wertlos. Im Zuge der finanziellen Sanierung sind ein Schuldenschnitt sowie eine Herabsetzung des Grundkapitals auf 0 Euro vorgesehen. Das führt zu „einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre“, wie es Varta formuliert. Vartas Börsennotiz wird beendet. Anschließend soll das Unternehmen frisches Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss erhalten, dieses stellen eine Gesellschaft des Mehrheitseigners Michael Tojner und der Sportwagenbauer Porsche bereit. Die Umsetzung des Sanierungsplans und das Delisting sollen „zeitnah erfolgen“, teilte Varta mit, ohne ein genaues Datum zu nennen.
Gegenüber der Agentur dpa-afx teilte SdK-Anwalt Markus Kienle mit, die Entscheidung des Stuttgarter Gerichts sei „nicht nur enttäuschend", sie zeige auch „in sehr anschaulicher Weise“, dass das Rechtsmittelsystem im Rahmen des StaRUG „ineffektiv, um nicht zu sagen, wirkungslos“ sei. Die Anlegergemeinschaft wolle nun erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von den Kapitalmaßnahmen vorbereiten, nachdem ein erster Anlauf in Karlsruhe scheiterte.