Geldwäscheprävention

BaFin greift durch bei Unzer E-Com

Das Heidelberger Payment-Fintech Unzer E-Com darf auf Anordnung der BaFin wegen Defiziten in der Geldwäscheprävention vorübergehend keine Neukunden annehmen und wird von einem Sonderbeauftragten überwacht.

BaFin greift durch bei Unzer E-Com

fir Frankfurt

Das Heidelberger Payment-Fintech Unzer E-Com darf auf Anordnung der BaFin wegen Defiziten in der Geldwäscheprävention vorübergehend keine Neukunden annehmen und wird von einem Sonderbeauftragten überwacht. Eine Sonderprüfung habe diesbezüglich „eine Vielzahl von zum Teil gravierenden Mängeln“ bei Unternehmenssteuerung, Kontrollmechanismen und Verfahren zutage gefördert, teilte die BaFin am Mittwoch mit. „Die gravierendsten Mängel betrafen eine spezielle Zahlungsdienstleistungskonstruktion mit mehreren hundert Händlern, der Großteil davon Scheinfirmen“, so die Aufsicht. Das Transaktionsmonitoring für dieses, von 2018 bis 2021 betriebene Geschäft sei lückenhaft oder schlicht nicht vorhanden gewesen. „Daraus resultierte ein sehr hohes Risiko für kriminelle Geldwäscheaktivitäten“, schrieb die BaFin.

Am 28. Juli sei Unzer E-Com auferlegt worden, Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen zu ergreifen. Am 19. August bestellte die BaFin dann nach eigenen Angaben einen Sonderbeauftragten, der die Umsetzung des von Unzer E-Com abzuarbeitenden Maßnahmenkatalogs überwacht.

Die Unzer-Gruppe, die Zahlungsdienstleistungen für Händler anbietet, gelobte am Mittwoch, die von der BaFin beanstandeten Prozesse wie im Neukunden-Onboarding und der Geldwäscheprävention vollumfänglich korrigieren zu wollen. Unzer habe rund 15 Mill. Euro in Compliance-Prozesse und neue Softwaretools investiert und sich bereits von Kunden getrennt, die Anforderungen in Compliance und Risikoprävention nicht erfüllt hätten, hieß es.

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