Bundestagsanhörung

Bundesfinanz­kriminalamt bekommt Gegenwind

Ein neues Bundesfinanzkriminalamt soll Sanktionen leichter verfolgen und Geldwäsche besser bekämpfen. Polizeigewerkschaft und Kriminalbeamte raten ab.

Bundesfinanz­kriminalamt bekommt Gegenwind

wf Berlin

Die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Errichtung eines neuen Bundesfinanzkriminalamts bekommen Gegenwind. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach sich in einer Bundestagsanhörung gegen eine neue Behörde aus. Ihr Vize-Vorsitzender Frank Buckenhofer, Chef der GdP Zoll, plädierte dafür, die Aufgaben in eine bestehende Behörde zu integrieren. „Wir raten von dem Konstrukt ab“, sagte Buckenhofer im Finanzausschuss des Bundestags. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter wandte sich gegen den Aufbau einer neuen Behörde. Dies sei „weder erforderlich, praktikabel noch zielführend“, sagte Bundesvorsitzender Dirk Peglow. Völlig unklar sei, welche Schnittstelle die neue geplante Behörde zu bestehenden staatlichen Institutionen haben soll und wie der Informationsfluss gewährleistet werde. Auch Christian Pelz von der Partnergesellschaft Noerr stellte fest, dass die Errichtung einer neuen Bundesbehörde viel Zeit benötigen werde. Er riet dazu, zu prüfen, ob bestehende Instrumente stärker genutzt werden könnten.

Der Finanzausschuss des Bundestags hörte am Montag in Berlin neun Sachverständige zum Entwurf des SanktionsdurchsetzungsgesetzesII an. Mit der Novelle sollen die staatlichen Stellen zur Durchsetzung von Sanktionen und zur Verfolgung von Geldwäsche gestärkt werden. So sollen Immobilien nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden dürfen. Nach dem Entwurf der Ampel-Fraktionen soll zunächst im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung errichtet werden, einschließlich einer Hinweisannahmestelle. Die Ampel verspricht sich davon Synergien zwischen Sanktionsdurchsetzungen und Geldwäschebekämpfung. Die Zentralstelle soll zunächst an eine bestehende Behörde angehängt, später zum Bundesfinanzkriminalamt verselbständigt werden. Nach einem Zeitplan des Finanzministeriums sind zwei Jahre für den Aufbau bis 2025 vorgesehen.

Präventive Ermittlung

Kontrovers diskutiert wurden die geplanten Kompetenzen für die neuen Sanktionsdurchsetzungen zum Aufspüren von verdächtigen Vermögen. Kilian Wegner, Juniorprofessor für Straf- und Wirtschaftsrecht an der Viadrina-Universität, riet zu einem weiterreichenden Instrument, das er als „Suspicious Wealth Order“ bezeichnete. Dieses neue Ermittlungsinstrument solle gesondert für die Sanktionsdurchsetzung geschaffen werden, da sich bei präventiver Finanzermittlung nicht abschätzen lasse, ob und welcher Rechtsverstoß sich hinter intransparenten Vermögen befinde. Der Vermögende müsste in Verdachtsfall die Herkunft des Vermögens belegen. Zudem bedürfe es einer Legaldefinition für verdächtiges Vermögen. Wegner selbst empfahl aber, wegen der rechtlichen Komplexität ein solches Instrument in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu schaffen. Pelz sieht indessen keine Regelungslücke bei Vermögen unbekannter Herkunft. Anlasslose Ermittlung würde schnell an Grenzen des Datenschutzes stoßen, mahnte er. Rechtsanwalt Viktor Winkler wandte sich aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen eine Beweislastumkehr. „Wir gewinnen nicht viel und büßen viel Rechtsstaatliches ein“, sagte Winkler.

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