BVI registriert zahlreiche Verstöße

Deutsche Unternehmen genügen den Leitlinien oft nicht - Neue Regeln für 2017

BVI registriert zahlreiche Verstöße

bn Frankfurt – Der deutsche Fondsverband BVI macht zahlreiche Verstöße von Unternehmen gegen die Vorgaben seiner Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen aus. In vielen Fällen hätten die Mitglieder des Verbands dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigern können, teilte der Verband am Mittwoch mit (siehe Tabelle). Die Fondsgesellschaften, die Mitglied des BVI sind, halten über ihre Fonds deutsche Aktien im Wert von 184 Mrd. Euro und haben somit als Aktionärsvertreter Gewicht.Für das laufende Jahr hat der Verband die Leitlinien mit Blick auf die Vorstandsvergütung verändert. Für die Transparenz und Angemessenheit der Vorstandsvergütung sei zwar der Aufsichtsrat verantwortlich, erklärte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. “Dennoch sind wir der Ansicht, dass Investoren bei diesem Punkt ein Wort mitzureden haben. Das Vergütungssystem sollte daher alle fünf Jahre auf der Hauptversammlung auf den Prüfstand.” Da viele Unternehmen der Forderung nicht nachgekommen seien, habe die Zahl der Verstöße in beiden Gremien im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft zugenommen.Die Leitlinien stellen Eckpunkte für eine gute Unternehmensführung aus Sicht des Verbands dar. Sie seien aber “keine verbindliche Vorgabe für das jeweilige Abstimmungsverhalten durch die Fondsgesellschaften in der Hauptversammlung”, stellt der Verband klar.Bei der Entlastung des Aufsichtsrats sei erschwerend hinzugekommen, dass viele Unternehmen neben der individualisierten Vorstandsvergütung nicht die Teilnahme der einzelnen Mitglieder an den Aufsichtsratssitzungen veröffentlichten. Diese Angabe sei aber wichtig, um zu beurteilen, ob der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen hinreichend nachkomme. Weitere Gründe für eine mögliche Nichtentlastung waren den Angaben zufolge fehlende Lebensläufe zur Bewertung fachlicher Qualifikation, Berufshaftpflichtversicherungen ohne Selbstbehalt sowie eine fehlende Altersbegrenzung für Vorstände und Aufsichtsräte.