Gesetzentwurf

Erleichterter Zugriff der Behörden bei Sanktionen

Mit einem zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz will die Bundesregierung effektiver Vermögen ermitteln und konfiszieren können. Im Kampf gegen Geldwäsche will sie auch besser werden.

Erleichterter Zugriff der Behörden bei Sanktionen

wf Berlin

Strukturelle Verbesserungen bei der Durchsetzung von Sanktionen und im Kampf gegen die Geldwäsche verspricht sich die Bundesregierung vom zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf, teilten das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann sagte vor der Presse in Berlin, die Bundesregierung löse damit ihre Zusage gegenüber den Bundesländern ein, die Befugnisse zur Vermögensermittlung und Sicherstellung auf eine zentrale Stelle zu übertragen. Die Befugnisse waren mit dem SanktionsdurchsetzungsgesetzI eingeführt worden und sollten von den Ländern übernommen werden.

Beschleunigt wird das Gesetzesvorhaben womöglich durch eine gleichlautende Initiative der Regierungsfraktionen im Bundestag. Da­mit würde die erste Runde im Bundesrat abgekürzt. Die Bundesregierung leitet ihren Entwurf vorgabegemäß in die Länderkammer zur Stellungnahme weiter. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

Als konkreten Schritt richtet das Bundesfinanzministerium laut Entwurf in seinem Geschäftsbereich eine „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ ein. Diese Zentralstelle wird zunächst bei der Generalzolldirektion angesiedelt, die dem Ministerium untersteht. Die neue Zentralstelle erhält demnach nicht nur die Befugnisse zur Ermittlung sanktionierter Vermögen, sondern es gibt weitere Vorkehrungen: Neu geschaffen wird ein Register für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften. Dort können auch Vermögenswerte erfasst werden, die in einem sanktionsbezogenen Vermögensermittlungsverfahren nicht eindeutig zugeordnet werden können.

Immobilien ohne Bargeld

Mehr Transparenz will die Bundesregierung im Immobiliensektor schaffen. Solange Grundbücher mit dem sogenannten Datenbankgrundbuch noch nicht bundesweit elektronisch abgefragt werden können, sieht der Gesetzentwurf vor, Immobiliendaten auch für das Transparenzregister verfügbar zu machen. Dabei geht es um Daten, die in den Ländern zwischen den Grundbuchämtern und Katasterämtern ausgetauscht werden. Verschärft wird auch der Kampf gegen Geldwäsche im Immobiliensektor. Immobilien dürfen nicht mehr gegen Bargeld erworben werden. Dies gilt auch für Zahlungen mit Kryptowerten und Rohstoffen. Die Bundesregierung verspricht sich davon effektiveren Schutz gegen Geldwäscherisiken.

Einige weitere Regeln sollen die Sanktionsdurchsetzung effektiver gestalten und die Geldwäschebekämpfung verbessern: Eingerichtet wird eine nationale Hinweisannahmestelle nach EU-Vorbild. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung kann einen Sonderbeauftragten bestellen, der die Einhaltung von Sanktionen in Unternehmen überwacht. Zudem sollen die Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten aus dem Transparenzregister für Behörden und Verpflichtete nutzbar gemacht werden. Um für Sanktionierte die Verschiebung von Vermögen zu erschweren, bis die Verwaltungsakte wirksam werden, sollen die Listungen der Vereinten Nationen – vorläufig bis zu fünf Tage begrenzt – automatisch im Inland für anwendbar erklärt werden.

Geldwäsche noch im Visier

Das Bundesfinanzministerium will zudem sein Konzept zügig umsetzen, um Lücken zu schließen und um Defizite zu beseitigen, welche die Financial Action Task Force bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität hierzulande festgestellt hatte. Der Verein Bürgerbewegung Finanzwende kritisierte den Beschluss des Kabinetts als nicht weitreichend genug. Dies gelte für die Vermögensabschöpfung, das Transparenzregister und die Behörden. Unter anderem fordert der Verein, dass Immobilien mit unklarer Eigentümerschaft nach einer Übergangszeit in Bürgerhand überführt werden sowie erweiterte administrative Möglichkeiten bei der Vermögensabschöpfung.

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