ESMA will Namen von ESG-Fonds stärker regulieren
wbr Frankfurt
Die ESMA hat die Verwendung von ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in Fondsnamen auf den Prüfstand gestellt. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde fragt dazu die Branche nach Vorschlägen, um Leitlinien für die Namen von grünen Fonds zu entwickeln. Hintergrund dürfte auch eine inzwischen stark gewachsene Zahl von Nachhaltigkeitsfonds sein. Suchanfragen nach „ESG“, „Nachhaltigkeit“, „Sustainability“ und „Climate“ im Fondsnamen ergeben je nach Fondsplattform bis zu 1700 Treffer.
Als Grund für den Vorstoß nennt die Behörde die große Bedeutung des Produktnamens für das Marketing. Es müsse verhindert werden, dass Anleger mit irreführenden Namen getäuscht würden. Ziel sei es, dass die Anbieter ESG- und nachhaltigkeitsbezogene Begriffe in Fondsnamen durch die Anlageziele und die Anlagepolitik belegen könnten. Das Etikett müsse den Inhalt fair und konsistent widerspiegeln. Die ESMA stellt sich quantitative Schwellenwerte für den Mindestanteil an Investitionen vor, die ausreichen, um Begriffe wie ESG im Namen der Fonds zu rechtfertigen. Mit dem Vorstoß will die ESMA auch das Greenwashing-Risiko bekämpfen. Die Konsultation läuft bis Ende Februar 2023.