EU-Regeln für Stablecoins werden kritisiert
Kurz bevor der harmonisierte EU-Rahmen für Kryptowerte mit der Mica-Verordnung (Markets in Crypto Assets Regulation) in Kraft tritt, regt sich Kritik von Experten. Das betrifft insbesondere das Stablecoin-Regime. Zur Erinnerung: Die Bestimmungen für Stablecoins und E-Geld-Token gelten ab Juli 2024, die übrigen Regelungen ab Anfang 2025.
Ist das noch proportional?
In dem Paper "MiCA's Significance Regime for Stablecoins – A Sledgehammer to Crack a Nut?" haben Patrick Hansen (Fintech Circle) und Helmut Bauer (SALA Regulatory Affairs) unter die Lupe genommen, ob die Vorschriften für bedeutsame Stablecoins – die einzeln in der Marktkapitalisierung auf 5 Mrd. Euro gedeckelt sind – angemessen sind im Vergleich mit anderen Vorschriften in Banken- und Zahlungsverkehrsregulierung wie den Einstufungen für globale Institute. Eine Besonderheit ist dabei, dass bei der Mica sowohl aufsichtliche Verantwortung übertragen wird (bei den Stablecoins an die EBA) als auch die sogenannten prudenziellen Maßnahmen Anwendung finden sollen. Diese sehen in der Regel zusätzliche Risikopuffer vor für systemrelevante Institute.
Noch nicht systemrelevant
Das Fazit der Untersuchung: Während die durch die EBA überwachten Schwellenwerte im Einklang mit anderen Regulierungen stehen, seien quantitative Indikatoren zur Einstufung von systemischen Risiken übertrieben. Diese signifikanten zusätzlichen prudenziellen Anforderungen auf einem Niveau mit G-SIBS seien nicht angemessen, so Hansen auf X. Auf der Ebene der Finanzstabilität sei es nicht angebracht, ein solches Level an systemischem Risiko anzusetzen. Sprich, so systemrelevant sind die E-Money-Token (noch) nicht, als dass hier dermaßen hohe Risikopuffer angesetzt werden müssten.
Es muss neu kalibriert werden
Die beiden Experten schlagen deshalb vor, dass die prudenzielle Komponente abgekoppelt werden solle. Zudem legen sie nahe, dass das Mica-Regime bei der im kommenden Jahr vorgesehenen Überprüfung durch die EU-Kommission einer Neubewertung unterzogen werden sollte. Sprich, bei den Stablecoins müsste die Kalibrierung der Schwellenwerte dahingehend überprüft werden, inwiefern diese angemessen und praxistauglich sind. Denn wenn die Volumina zu stark beschränkt sind, lässt sich kein skalierbares Geschäft aufbauen.
In gewissem Sinne hat bei der Mica-Verordnung damit die Anpassung der Regulierung schon begonnen, bevor die ersten Lizenzen verteilt und Transaktionen getätigt wurden unter dem neuen Regime. Bei der ESMA wiederum läuft noch die Konsultation zu den letzten Mica-Paketen.