Neues Gutachten

Herauslösung von Sparkasse aus Nord/LB möglich

Laut einem neuen Gutachten ist die Herauslösung der Braunschweigischen Landessparkasse aus der Nord/LB möglich. Ob und wann es dazu kommt, bleibt fraglich.

Herauslösung von Sparkasse aus Nord/LB möglich

Gutachten: Herauslösung von Sparkasse aus Nord/LB möglich

Niedersachsen betont Hürden – Braunschweig will reden

ste Hamburg

Eine Herauslösung der Braunschweigischen Landessparkasse (BLSK) aus der Nord/LB ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine mehrjährige Vorbereitung. Zu diesem Ergebnis gelangt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte nach Angaben aus dem Kreis der Landesbankeigentümer in einem Gutachten, das die Nord/LB nach Konsultation ihrer Träger und der Kommunen im Braunschweiger Land in Auftrag gegeben hatte und das nun bei einer Trägerversammlung vorgestellt wurde.

Ob und wann die BLSK, die eine teilrechtsfähige Sparkasse ist, herausgelöst wird, ist nach wie vor offen. Die Träger hätten nun Gelegenheit, sich mit dem umfangreichen Gutachten im Detail auseinanderzusetzen, verlautete aus dem Finanzministerium des Landes Niedersachsen, das mit einem Anteil von 57,9% mehrheitlich an der Nord/LB beteiligt ist. Weitere Träger der Landesbank sind das Land Sachsen-Anhalt (6,25%) sowie die Sparkassengruppe mit knapp 36%.

Vorgabe im Koalitionsvertrag

Das Gutachten war in Auftrag gegeben worden, nachdem die seit Herbst 2022 amtierende rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hatte, eine Herauslösung der BLSK aus der Nord/LB „ergebnisoffen“ zu prüfen. In den vergangenen Jahren hatten Kommunen aus dem Braunschweiger Land wiederholt Interesse an der BLSK gezeigt.

Das Finanzministerium verwies auf die bereits in der Vergangenheit thematisierten Folgen und Voraussetzungen einer Herauslösung der BLSK. Durch ein Carve-out würden signifikante ökonomische Nachteile für den Nord/LB-Konzern und somit auch für dessen Träger entstehen. „Bevor es dazu kommen könnte, müsste zunächst geklärt werden, wer künftig Träger der BLSK sein soll und für einen Ausgleich dieser Nachteile sorgen könnte.“ Da die Nord/LB durch diesen Schritt nicht geschwächt werden dürfe, könne sie nicht für Ausgleich sorgen. Auch der Landeshaushalt, so das Finanzministerium, komme dafür aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage nicht in Frage.

Ein zweites Großprojekt?

Ein Großprojekt wie die Herauslösung der BLSK erscheint in absehbarer Zeit auch deshalb fraglich, weil die Landesbank derzeit bereits mit der schrittweisen Etablierung einer neuen Banksteuerung beschäftigt ist. Dieses Großvorhaben, mit dem auch aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt werden müssen, geht mit Investitionen im dreistelligen Mill.-Euro-Bereich einher und könnte sich noch über mehrere Jahre erstrecken. In Hannover ist von einem Zeitraum bis 2028 die Rede.

Als potenzielle BLSK-Träger kommen die über ihren Regionalverband SVN mit derzeit knapp 9% an der Nord/LB beteiligten Sparkassen in Niedersachsen nicht in Betracht. Der SVN sieht sich als Verband der aktuell 38 selbstständigen und kommunalen Sparkassen in Niedersachsen, nicht als Träger von Sparkassen.

Hervorragende Grundlage

Interesse signalisieren unverändert die Kommunen im Braunschweiger Land. „Ich begrüße, dass das Deloitte-Gutachten auf der Basis des gemeinsam abgestimmten Fragenkatalogs eine hervorragende Grundlage für die weiteren Verhandlungen geschaffen hat“, so Braunschweigs Oberbürgermeister Thorsten Kornblum. Die Herauslösung der BLSK aus der Nord/LB sei nicht nur rechtlich, sondern auch technisch möglich. „Wir als Kommunen im Braunschweiger Land werden diesen Weg gemeinsam weitergehen und im nächsten Jahr intensive Gespräche führen mit den Trägern.“

Dabei, so der SPD-Politiker, werde es auch um denkbare Modelle und über einen zeitlichen Horizont „für diesen komplexen Prozess“ gehen.

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