Kartellamt kassiert Exklusiv-Klausel für Giropay
jsc Frankfurt
Das Bundeskartellamt hat dem Bezahlsystem Giropay der deutschen Kreditwirtschaft grünes Licht gegeben, zugleich aber ein Anliegen der Branche gestoppt: Eine Exklusivitätsklausel, die eine Selbstbindung der beteiligten Institute an Giropay vorgeschrieben hätte, stieß im Laufe des Verfahrens bei den Wettbewerbshütern auf Bedenken, wie das Bundeskartellamt am Freitag mitteilte. Weil die deutschen Banken und Sparkassen bei dem Projekt umfassend eingebunden sind, hätte eine solche Klausel aus Sicht der Fachleute den Markteintritt oder eine Erweiterung des Angebots durch Wettbewerber behindern können, da außenstehenden Unternehmen eine etwaige Kooperation mit einem deutschen Institut auf diese Weise versperrt worden wäre. „Mit dem Verzicht auf die Exklusivitätsklausel wird sichergestellt, dass derartige Innovationen nicht durch eine kartellrechtlich problematische Selbstbindung der gesamten deutschen Kreditwirtschaft behindert werden“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Mit der Entscheidung steht der deutschen Kreditwirtschaft nun die Weiterentwicklung ihres Zahlungssystems offen. Zuvor hatte die Branche bereits beschlossen, das über Jahre weitgehend erfolglose kontobasierte System Paydirekt mit dem Angebot Giropay zusammenzulegen und die Marke Paydirekt zu tilgen. Auch das Geldsende-System Kwitt geht unter dem Dach von Giropay auf. Ende 2020 hatte das Bundeskartellamt dem Projekt im Grundsatz zugestimmt. Die Kreditwirtschaft setzt Giropay dabei schrittweise um.
Umkämpfter Markt
Mittlerweile geht es darum, die noch bestehende Paydirekt GmbH als zentrale Anbieterin von Giropay zu etablieren. Sie soll nicht nur die digitale Girocard in den Prozess einbinden und Zahlungen autorisieren, sondern auch die erforderlichen Verträge und Gebühren gestalten. Das Kartellamt spricht daher von einer „zentralisierten Preissetzung“, geht aber weiterhin von einem wirksamen Wettbewerb in der Branche aus. Das Internet-Bezahlverfahren müsse sich gegen starke Anbieter wie Paypal, Visa und Mastercard behaupten, sagte Mundt. Auch entwickele sich das Segment rasch weiter. „Was heute noch eine einfach gestaltete Wallet ist, kann morgen zu einem umfassenden Bezahlsystem mit breitem Funktionsumfang werden.“
Die Deutsche Kreditwirtschaft, hinter der die Spitzenverbände der Branche stehen, begrüßte am Freitag die Entscheidung des Kartellamts. „Nun ist der Weg frei, um mit der digitalen Girocard künftig über die Marke Giropay auch im Online-Handel flächendeckend bezahlen zu können.“ Kunden und Händler profitieren künftig von Vereinfachungen. Auch sieht die Branche „ein Stück nationale Unabhängigkeit im weltweiten Wettbewerb um Zahlungsdienste“. Das Girokonto solle als Ankerprodukt für Zahlungen im Alltag gestärkt werden. An dem Projekt arbeiten die vier Verbände DSGV, BVR, BdB und VÖB, die Institute Deutsche Bank, Commerzbank und DZ Bank sowie wesentliche Dienstleister der Kreditwirtschaft.