Banken klagen gegen Finanzaufsicht BaFin
Streit um Bankenabgabe geht vor Gericht
Institute reichen Klage gegen BaFin ein und pochen auf Rückzahlung der Altmittel
ahe Berlin
Der Streit um die Altmittel der Bankenabgabe wird jetzt vor Gericht weiter ausgefochten. Nach Informationen der Börsen-Zeitung haben mehrere Kreditinstitute jetzt eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Sie wollen damit Druck bezüglich der verlangten Rückzahlung machen.
Es geht um insgesamt 2,3 Mrd. Euro, die von der Branche zurückgefordert werden. Bis Anfang April hatten rund 400 Institute entsprechende Anträge bei der Bonner Finanzaufsicht gestellt, die die Mittel des nationalen Restrukturierungsfonds treuhänderisch verwaltet. Die Bundesregierung will die Altmittel hingegen auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin übertragen.
Banken wollen das Verfahren beschleunigen
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßte die eingereichten Klagen der Institute ausdrücklich. Für das Vorenthalten der Altmittel sieht die DK weiterhin keinen rechtlich haltbaren Grund. Auf Anfrage hieß es: „Die angestrebte gerichtliche Klärung der Angelegenheit dient der Beschleunigung des Verfahrens und liegt im Interesse aller Antragsteller.“ Wie viele der 400 Institute, die eine Rückzahlung verlangen, sich schon für eine Klage gegen die BaFin entschieden haben, ist noch unklar. Dabei geht es auch nicht um eine Musterklage, sondern um individuelle Klagen der einzelnen Kreditinstitute.
Die Aufsichtsbehörde zeigte sich „überrascht“ von dem Vorgehen der Banken. Man habe unter anderem „intensive Gespräche mit den Verbänden“ geführt, erklärte die BaFin, die von einer „sehr umfangreichen Klageschrift in einer hochkomplexen Rechtsfrage“ sprach. Inhaltlich wollte sich die Finanzaufsicht daher zunächst auch nicht äußern und kündigte an, die Klage zunächst einmal zu prüfen.
Ampel will Altmittel dem Soffin zuschlagen
Die BaFin kann in der Angelegenheit auch nicht eigenmächtig entscheiden, sondern ist an Weisungen der Bundesregierung gebunden. Diese hatte im Juli einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, demzufolge die fraglichen 2,3 Mrd. Euro einen Teil des Soffin-Fehlbetrags ausgleichen sollen. Die Banken sollten an den Kosten der Marktstabilisierung, die infolge der Finanzkrise bei Bund und Ländern entstanden seien, beteiligt werden, hatte es zur Begründung geheißen. Das sogenannte Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz wird aktuell im Bundestag beraten. Im Soffin wird der Fehlbetrag Ende 2024 bei 21,6 Mrd. Euro liegen.
Die DK erinnerte die Politik noch einmal daran, dass Banken und Sparkassen bei der Finanzierung der Transformation eine Schlüsselrolle hätten. Die Rückerstattung der Altmittel würde die Möglichkeiten, Kredite an Unternehmen zu vergeben, „erheblich erhöhen“, hieß es.