Verbände bemängeln etliche Details
wbr Frankfurt
Wirtschaftsverbände in Deutschland haben die vorläufige Einigung auf eine Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU begrüßt. „Die Einigung zur Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD ist ein wichtiger Meilenstein. Gut ist, dass die CSRD den Bedarf für einheitliche globale Standards für Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen anerkennt“, so ein Sprecher des BVI. Ein Wermutstropfen sei aus Sicht des deutschen Fondsverbands allerdings, dass die Berichtspflichten erst später (ab 2025) gelten sollen als geplant. „Die EU-Gesetzgeber sollten den Aufschub nutzen, um die CSRD und die Anforderungen des geplanten zentralen europäischen Datenzugangs (ESAP) aufeinander abzustimmen“, heißt es beim Fondsverband.
Ähnlich äußert sich Torsten Jäger, Leiter Nachhaltigkeit beim Bankenverband BdB, der die hinter der CSRD liegenden Standards sehr skeptisch sieht: „Sie werden dem Ziel eines fokussierten Regelwerks für Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht gerecht. Wir brauchen hier Informationen mit Mehrwert. Stichwort: Klasse statt Masse.“
Für die Versicherungswirtschaft dürfte die CSRD zusammen mit den klaren Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomieverordnung und den Anforderungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation SFDR insgesamt ein „wesentliches Element der Anti-Greenwashing-Formel“ werden, sagt Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer. Im Detail sei aber nicht alles gelungen: „Noch nicht optimal ist zudem der Datenfluss zwischen Investoren und den Unternehmen, in die investiert wird.“ Asmussen stellt klar: „Natürlich müssen auch Versicherer die Vorgaben der CSRD erfüllen – denn auch Versicherer sind Investitionsziele.“ Doch er kritisiert, dass die EU einige der CSRD-Vorgaben besser an die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts hätten anpassen sollen.
Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW, begrüßt als Vertreter der Wirtschaftsprüfer die Einigung in Brüssel. „Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass damit die finanzielle und die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Ebene gehoben werden. Verlässlichkeit und Gleichwertigkeit erwarten die Adressaten der Rechnungslegung.“ Die Richtlinie wird eine Prüfungspflicht bei Berichten zur Nachhaltigkeit vorschreiben. „Es sollte stets die Möglichkeit gegeben werden, dass beide Prüfungsbereiche, also Abschlussprüfung und Nachhaltigkeitsprüfung, aus einer Hand erfolgen können“, ergänzt Naumann. Gut sei, dass die Übergangsfristen den Unternehmen die Möglichkeit gebe, in die neuen Vorgaben hineinzuwachsen.
Christine Bortenlänger, Vorständin des Deutschen Aktieninstituts, stellt heraus: „Wichtig ist, dass europäische und internationale Standards künftig eng abgestimmt werden. Nur so kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu zuverlässigen und vergleichbaren Informationen führen.“