Untersuchungsausschuss

Warburg gibt im Cum-ex-Streit nicht nach

Im Streit um die Cum-ex-Untersuchungen in Hamburg zieht die Privatbank M.M. Warburg vor das Bundesverfassungsgericht. Die Miteigentümer sehen ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Warburg gibt im Cum-ex-Streit nicht nach

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Der im Bundestagswahlkampf wohl nicht zuletzt als politische Waffe gegen den SPD-Kanzlerkandidaten und früheren Ersten Bürgermeister Hamburgs ins Leben gerufene Cum-ex-Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wird mehr und mehr zum Strohhalm für die Privatbank M.M. Warburg. Wie auf der Sitzung am Freitag bekannt wurde, ziehen das Institut und seine Miteigentümer Christian Olearius und Max Warburg vor das Bundesverfassungsgericht, weil sie ihr Recht auf ein faires Verfahren durch den Bundesgerichtshof (BGH) verletzt sehen.

In dem Urteil vom 28. Juli dieses Jahres hatte der BGH die Revision des Urteils des Landgerichts Bonn im bundesweit ersten Cum-ex-Strafprozess verworfen (Az.: 1 StR 519/20). Der 1. Strafsenat unter dem Vorsitzenden Richter Rolf Raum hatte die erstinstanzliche Verurteilung zweier früherer Wertpapierhändler der HVB und die angeordnete Einziehung von Taterträgen in Höhe von 176 Mill. Euro bei M.M. Warburg bestätigt (vgl. BZ vom 29. Juli).

Wie Verteidiger Peter Gauweiler in der Anhörung am Freitag ausführte, verstießen die in der Entscheidung des Strafsenats getroffenen „Feststellungen“ nach Ansicht seiner Mandanten insbesondere in Bezug auf Olearius gegen den in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundsatz der Unschuldsvermutung. Diese enthielten demnach Festlegungen zu dessen angeblicher strafrechtlicher Schuld, die jedoch in keinem rechtsstaatlichen Strafverfahren gegen seine Person festgestellt worden sei. Denn in dem zugrundeliegenden Verfahren am Landgericht Bonn saßen die Vertreter von M.M. Warburg nicht neben den früheren Wertpapierhändlern auf der Anklagebank. Sie waren lediglich Prozessbeteiligte und wurden vor Gericht nicht gehört.

Damit hat die Kanzlei Gauweiler, für die auch der frühere Bundesanwalt Thomas Fischer tätig ist, einen Weg gefunden, den höchstrichterlich entschiedenen Fall noch ein weiteres Mal aufzubohren. Zuvor hatte Fischer erfolglos Strafanzeige gegen vier Richter des Landgerichts Bonn und die wegen der medialen Aufarbeitung ihrer Cum-ex-Ermittlungen bundesweit bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker erstattet, weil er ihr Verhalten als rechtswidrige Absprachen interpretierte (BZ vom 6. Oktober).

Asymmetrie beklagt

Die sieben DIN-A-4-Seiten füllenden Stellungnahme Gauweilers, der Warburg auch als „Betroffenenvertreter“ im Untersuchungsausschuss zur Seite steht, liest sich als Rundumschlag zur Verteidigung der Privatbank. So kritisiert der frühere CSU-Politiker etwa, dass die Rolle der Deutschen Bank als Depotbank bei Cum-ex-Geschäften bislang weitgehend ausgeblendet wurde. Außerdem beklagt er eine „Asymmetrie“ bei der juristischen Aufarbeitung des Cum-ex-Komplexes. So werde Warburg trotz eines relativ kleinen Steuerschadens von 46 Mill. Euro in aller Härte verfolgt. Im Fall der im staatlichen Alleinbesitz stehenden WestLB sei dagegen bislang keine Klage erhoben worden, obwohl das Landgericht Frankfurt in einem zivilrechtlichen Urteil den von ihr verursachten Steuerschaden auf mindestens 1 Mrd. Euro beziffert hatte (BZ vom 30. September).

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