Ampel verspricht Immobilienwirtschaft Entlastung bei ESG-Regeln
Ampel für Entlastung bei ESG-Regeln
Politik kommt Immobilienbranche entgegen
ahe Berlin
Die Bundesregierung unterstützt Forderungen der Immobilienbranche, die ESG-Regulierung noch einmal zu adjustieren. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Beck, verwies am Montag auf bereits laufende Gespräche mit der EU-Kommission über eine Reform der gerade erst eingeführten Green Asset Ratio (GAR). Diese sei handwerklich nicht gut gemacht und es sei fraglich, ob sie überhaupt am Markt funktioniere, sagte sie auf einer Konferenz des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) in Berlin. Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP) kritisierte, die Green Asset Ratio verteuere die Mittelstandsfinanzierung. Banken würden Anreize gegeben, eher größere Unternehmen zu finanzieren.
Banken müssen zum 30. September erstmals für ihre Finanzierungen eine GAR veröffentlichen – bezogen auf einen Dekarbonisierungspfad bis zum Jahr 2030. ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk verwies darauf, dass die aufsichtlichen Folgen immer noch nicht definiert seien. Würden Eigenkapitalzuschläge bei negativen Abweichungen nötig werden, würde die Weiterfinanzierung der Immobilienbestände – sowohl im Gewerbebereich als auch bei Wohnungen – zumindest schwierig werden. Schenk warnte, dass durch die aktuelle ESG-Regulierung eine fehlerhafte Verteilung privater Anlagegelder drohe. „Sie fließen in das, was schon grün ist, nicht in das, was grün werden soll.“ Weithin unterschätzt würden zugleich die Umsetzung und vor allem juristische Folgen der neuen CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Kein Goldplating bei der Umsetzung der CSRD
Toncar versprach, dass es eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben geben werde – ohne nationale Sonderregeln oder ein sogenanntes Goldplating. Die CSRD werde die administrativen Aufgaben im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch einmal erheblich ausweiten, räumte der FDP-Politiker ein. Dies lasse sich nicht mehr vermeiden. Die Koalition versuche aber, die Umsetzung zumindest so bürokratiearm wie möglich zu gestalten. Ein Gesetzentwurf hierzu liegt seit Ende März vor und befindet sich in der Ressortabstimmung. Für Diskussion sorgt unter anderem noch, wer für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte zuständig sein soll. Laut EU-Vorgaben müsste die CSRD eigentlich bis zum 6. Juli in nationales Recht umgesetzt sein.
Das Finanzministerium will nach Angaben von Toncar zudem künftig auch solche Unternehmen im Rahmen der Taxonomie als „grün“ einstufen, die realistische und konkrete Übergangspläne vorlegen. Der ZIA hat nach Worten von Schenk der EU-Kommission schon vorgeschlagen, Immobilien, die eine 50%-Reduzierung ihrer Emissionen erreichen, im Gegenzug für zehn Jahre die Taxonomiekonformität anzuerkennen.