Finanzmarktkalender23. September

Varta hat mehr als die Hälfte des Grundkapitals verloren

Varta hat mehr als die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt. Daher beruft der Batteriehersteller eine außerordentliche Hauptversammlung ein, um die aktienrechtlich vorgeschriebene Verlustanzeige zu stellen.

Varta hat mehr als die Hälfte des Grundkapitals verloren

23. September

Varta hat mehr als die Hälfte
des Grundkapitals verloren

hek Frankfurt

Dass es dem Batteriehersteller Varta schlecht geht, wissen die Aktionäre seit Monaten. Aber wenn es um Details zur Finanzlage geht, tappen sie im Dunkeln. Die Jahresabschlüsse für 2023 stehen nach wie vor aus, ebenso die Zwischenberichte für die ersten beiden Quartale 2024. Inzwischen ist offiziell, dass Varta mehr als die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt hat. Daher muss das Unternehmen gemäß den Vorgaben des Aktienrechts eine Verlustanzeige stellen und eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Diese findet am 23. September statt und wird virtuell abgehalten.

Aus der Einladung geht hervor, dass der Vorstand in der Hauptversammlung zur Lage der Gesellschaft berichten wird. Im Fokus dürfte die geplante finanzielle Restrukturierung über ein StaRUG-Verfahren (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) stehen. Aktionäre konnten Stellungnahmen einreichen, während der Veranstaltung können sie per Video Fragen stellen. Journalisten bekämen keinen Zugang zu dem Aktionärstreffen, teilt ein Firmensprecher mit.

Aktionäre stehe vor Totalverlust

Dem Mitte August verkündeten Rettungspaket hatten laut Varta „nahezu alle Konsortialkreditgeber“ zugestimmt, aber nur „gewisse“ Schuldscheingläubiger. Nach harten Verhandlungen hat Varta jetzt das Angebot an die Schuldscheininhaber nachgebessert – in der Hoffnung, auch die größte Gläubigergruppe ins Boot zu holen. Unabhängig davon ist klar, dass die Aktionäre vor dem Totalverlust stehen. Varta soll vom Kurszettel verschwinden. Von der anstehenden Wiederauffüllung des Eigenkapitals bleibt der Streubesitz ausgeschlossen. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und andere Aktionärsvertreter haben das Vorgehen scharf kritisiert: Anteilseigner würden „vollständig und entschädigungslos“ enteignet.

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