Bundestag

Beim Bund summieren sich Schulden

Der Bundestag hat den Weg für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr frei gemacht. Die Abgeordneten billigten Kredite von 100 Mrd. Euro für die nächsten fünf Jahre. Beschlossen wurde auch der Bundeshaushalt 2022 mit 139 Mrd. Euro Neuverschuldung. Die Schuldenbremse soll 2023 wieder gelten.

Beim Bund summieren sich Schulden

wf Berlin

Das kreditfinanzierte Sondervermögen Bundeswehr von 100 Mrd. Euro kann kommen. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der oppositionellen CDU/CSU billigte der Bundestag laut Bundestags-Präsidium eine Grundgesetzänderung. Damit soll das Sondervermögen als einmaliger Akt neben der Schuldenbremse verfassungskonform verankert werden. Für die Grundgesetzänderung war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Ampel-Koalition hätte sie allein nicht aufgebracht. Die drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP verständigten sich mit der CDU/CSU auf Bedingungen für die Errichtung des Sondervermögens.

„Wir stellen uns unserer historischen Verantwortung“, warb Bundesfinanzminister Christian Lindner vor der Abstimmung für das Vorhaben. Zugleich verteidige er die Umgehung der Schuldenbremse durch das Sondervermögen. „Die Alternativen wären wirtschaftlich in dieser kritischen Phase schlechter“, betonte der Minister. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD ) hatte nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine in einer Bundestagsrede am 27. Februar eine bessere Ausstattung der Bundeswehr angekündigt und dafür ein kreditfinanziertes Sondervermögen in Aussicht gestellt. Damit soll auch die in der Nato vereinbarte Quote von 2% des Bruttoinlandsprodukts erfüllt werden, die jährlich für Verteidigung auszugeben ist. Die Selbstverpflichtung muss bis 2024 erfüllt sein.

Mehr für die Bundeswehr

Für Deutschland bedeutet dies Verteidigungsausgaben von etwas mehr als 70 Mrd. Euro im Jahr. Derzeit liegen die Verteidigungsausgaben bei rund 50 Mrd. Euro im Jahr. Das Sondervermögen reicht damit für fünf Jahre. Danach sollen die Ausgaben aus dem Kernhaushalt des Bundes bestritten werden und nicht mehr aus einem Sondervermögen. Damit zieht auch die Schuldenbremse wieder für diese Ausgaben.

Neben der Änderung des Grundgesetzes billigt der Bundestag das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen sowie einen Wirtschaftsplan. Darin sind Kreditermächtigungen von insgesamt 82 Mrd. Euro für die nächsten fünf Jahre geplant. Sie verteilen sich auf die verschiedenen Streitkräfte – zu Land, zur See und in der Luft (siehe Grafik). Das Sondervermögen hat damit noch 18 Mrd. Euro Reserve.

Schuldenbremse ausgesetzt

Der Bundestag hatte zuvor den Etat 2022 abschließend beraten und gebilligt. Mit fast 139 Mrd. Euro kommt der Bund auf die zweithöchste Neuverschuldung seiner Geschichte. Wegen des Wahljahres 2021 wurde der Etat erst so spät in der bereits laufenden Haushaltsperiode verabschiedet. Dies ist üblich, damit die neue Bundesregierung eigene Akzente setzen kann. Die Neuverschuldung ist unabhängig von den Krediten, die der Bund für das Sondervermögen Bundeswehr aufnehmen wird. Der Bundestag billigte zudem ein drittes Mal seit Ausbruch der Coronakrise die Aussetzung der Schuldenbremse. Lindner hatte zuvor den Krieg in der Ukraine als Grund dafür angeführt. Außerdem wirken die Folgen der Coronakrise noch nach.

Durch den Krieg in der Ukraine mit der starken Energiepreisteigerung hat der Bund auf die von der schwarz-roten Vorgängerregierung geplanten knapp 100 Mrd. Euro neuer Schulden weitere 39 Mrd. Euro draufgesattelt. Regulär dürfte sich der Bund in diesem Jahr nach den Vorgaben der Schuldenbremse mit 23 Mrd. Euro neu verschulden. Die Ausgaben des Bundes liegen in diesem Jahr bei fast 500 Mill. Euro.

Lindner und Scholz hatten in der Haushaltsdebatte in den vergangenen Tagen bekräftigt, dass die Schuldenbremse 2023 wieder eingehalten wird. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters aus Regierungskreisen sind dann 15 bis 17 Mrd. Euro Neuverschuldung erlaubt. Die Schuldenbremse wird für das strukturelle Defizit berechnet und um eine Konjunkturkomponente bereinigt. Die Haushaltsaufstellung für 2023 läuft derzeit bereits. Das Bundeskabinett will am 22. Juni den Regierungsentwurf beschließen.

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